Hans Urs von Matt schreibt:
«Hier einige Fakten um Leserbrief von Stefan Gschwend, bzw. dem Beitrag «Kameras zum Schleichverkehr»:
Im von Stefan Gschwend genannten Fall in Birsfelden handelt es sich um sechs Gemeindestrassen, welche vom Schleichverkehr entlastet bzw. geschützt werden sollen (siehe auch Verordnung am Ende des Artikels unter §1). In Uznach sind und bleiben es Kantonsstrassen, auf denen der Durchgangsverkehr abgewickelt wird.
Durchfahrtbeschränkung auf Gemeindestrassen
Der Gemeinderat von Birsfelden hat mit der Verordnung vom 1. März 2024 die Rechtsgrundlage für eine temporäre Durchfahrtbeschränkung auf sechs Gemeindestrassen (und somit nicht auf dem ganzen Gemeindegebiet, bzw. «flächendeckende Sperrung einer ganzen Gemeinde») geschaffen (siehe auch Verordnung am Ende des Artikels unter §2).
Sache der Kantonsregierung
Eine grossräumige Umfahrung von Uznach wie von Stefan Gschwend vorgeschlagen wird, müsste von der Kantonsregierung beschlossen werden, da es sich um Kantonsstrassen handelt. Somit ist der Gemeinderat von Uznach der falsche Adressat.»