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Kanton
17.12.2024
18.12.2024 07:17 Uhr

Mehr KESB-Schutzmassnahmen

Die Kennzahlen zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2023 im Kanton St.Gallen sind stabil und liegen interkantonal im Durchschnitt. (Archivbild)
Die Kennzahlen zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2023 im Kanton St.Gallen sind stabil und liegen interkantonal im Durchschnitt. (Archivbild)
Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) melden im Kenndatenbericht für 2023 leicht mehr Massnahmen bei Kindern und Erwachsenen.

Im Kanton St.Gallen haben 30 von 1'000 Minderjährigen und 12 von 1'000 volljährigen Personen eine Schutzmassnahme. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen bei den Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei den Erwachsenenschutzmassnahmen leicht darunter.

Im Jahr 2023 bestanden für 5'250 volljährige Personen 5'274 Erwachsenenschutzmassnahmen. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg von 47 Personen, insgesamt 1 Prozent, verzeichnet. Die Anzahl umfassender Beistandschaften, bei denen die Handlungsfähigkeit vollständig entzogen wird, ist erneut gesunken. Gleichzeitig gab es einen Anstieg bei den massgeschneiderten Beistandschaften.

Als massgeschneiderte Beistandschaft werden die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft verstanden. Sie unterscheiden sich im Ausmass der Interessensvertretung und Handlungsfähigkeiten und können, je nach Situation der Person, kombiniert werden. Diese Entwicklung zeigt, dass die Fachpersonen der KESB die Lebenssituationen der betroffenen Personen sorgfältig beurteilen und die Schutzmassnahmen individuell und angepasst errichten.

Mehr Kindesschutzmassnahmen wegen Asylsuchender

Für 3'003 Kinder und Jugendliche bestanden 3'927 Kindesschutzmassnahmen. Das entspricht einer Zunahme von 6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 144 Minderjährige mehr, bei denen eine oder mehrere Schutzmassnahmen angeordnet sind. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die grössere Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Für sie muss aufgrund der Abwesenheit oder Verhinderung der Eltern die gesetzliche Vertretung geregelt werden.

Der Bericht dokumentiert auch die Anzahl Unterbringungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Pflegefamilien. Die Anzahl der stationären Aufenthalte in Heimen hat im Berichtsjahr von 210 Kindern und Jugendlichen auf 233 zugenommen, während die Unterbringungen in Pflegefamilien bei 319 stabil blieben. Die Kosten der Gemeinden und des Kantons für sozialpädagogische Familienbegleitungen und Unterbringungen in Heimen und Pflegefamilien sind um rund 3 Millionen Franken angestiegen. Bedingt ist dieser Anstieg durch eine längere Aufenthaltsdauer einzelner Kinder und eine insgesamt höhere Zahl an Unterbringungen.

Die Kenndaten zum Kindes- und Erwachsenenschutz des Jahres 2023 sind auf der Website des Amtes für Soziales www.kindes- und erwachsenen-schutz.sg.ch aufgeschaltet.

Informationen zum Kindesschutz sind unter www.kindesschutz.sg.ch zu finden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24