Mit der 2013 eingeführten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb hat sich in der Schweiz ein mächtiger, staatlicher Wirtschaftszweig entwickelt. Im Kesb-Geflecht, bestehend aus Institutionen, Abklärungsdiensten, Heimen, Kliniken, Therapeuten, Aufpassern, Psychologen, Begleitern, Beiständen, Gutachtern, Kesb-Präsidenten, Zulieferanten, Rechtsanwälten und vielen mehr, wird saftig verdient. Die rund 130 Kesb-Stellen des Landes, welche die frühere Fürsorge der Gemeinden ersetzen, begleiten permanent rund 140’000 Menschen. In vielen Fällen bestimmen sie auch über deren Vermögen – und wie und wo sie zu leben haben. 40’000 Fälle betreffen den Kindesschutz. Fast 20’000 Kinder sind in der Schweiz fremdplatziert.
Die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann schrieb dazu in der «Basler Zeitung», die Schweiz habe der Kesb einen «allmächtigen Bereich» zugewiesen, der sich jeder Überprüfung weitgehend entziehe. Dabei seien die Kesb-Massnahmen nicht nur teuer, sondern oft auch wenig erfolgreich.
Der Fall Flaach
Anfänglich nahm das Volk nicht wahr, welche Machtbehörde mit der Kesb geschaffen wurde. Am 1. Januar 2015 änderte sich das jedoch mit einem Schlag. Die Mutter Natalie K. erstickte ihren fünfjährigen Sohn und ihre zweijährige Tochter. Dies, weil die Kesb die Kinder wieder in ein Heim zwingen wollte, obwohl die tadellosen Grosseltern ihr Kinderzimmer schon bereitgestellt hatten. Mit diesem tragischen Fall wurde vielen klar, wie gnadenlos diese Behörde zuschlagen darf.
Zugleich zeigte sich, wie die Politik die Kesb durch alle Böden schützt. Staatlich bezahlte Gutachter, die im Auftrag des Zürcher Regierungsrats bestellt wurden, wuschen die «Kindesschutzbehörde» rein. Und das erst noch auf Kosten der Mutter, die sich nach dem Tod ihrer Kinder selbst das Leben nahm.
Danach brachen die Dämme. Viele Kesb-Betroffene begannen sich zu wehren. Die Medien beschrieben immer neue, fragwürdige Kesb-Eingriffe. Und immer mehr Leute hatten in ihrem Umfeld schon von befremdenden Kesb-Massnahmen gehört. Die Kesb mutierte zur «meistgehassten Behörde der Schweiz», wie schon mehrfach kolportiert wurde und ein Ostschweizer Kesb-Leiter in den Medien sagte.
Mächtig und unkontrolliert
Die Konstruktionsfehler der Kesb sind vielfältig. Ganz zuoberst steht das Problem, dass sie viel zu viel Macht hat. Sie kann im Alleingang – und per sofort– jeder Person seine Bankkonten sperren, Menschen in die Psychiatrie stecken lassen oder Eltern ihre Kinder wegnehmen.
Dabei werden derartige Eingriffe in die persönlichen Rechte der Menschen von niemandem kontrolliert. Mit der einzigen Ausnahme, wenn Betroffene gegen Kesb-Beschlüsse Beschwerde einlegen und an höhere Gerichte gelangen. Das aber überfordert die meisten, kostet viel Geld und obendrein treffen die Betroffenen dort vielfach auf Richter, die die Kesb schützen. Das hat der Kesb-Prozess gegen die Obersee Nachrichten in niederschmetternder Weise gezeigt: Staat schützt Staat! (Siehe dazu auch Kasten weiter unten.)
Die Bürger sind am kürzeren Hebel
Einfache Bürger, rechtlich unbedarfte Menschen oder ältere Personen sitzen gegen die Kesb mit deren Protokollen, Abklärungsberichten, Beschlüssen und Rechtsabteilungen am kürzeren Hebel. Deshalb mein Rat: Sobald die Kesb bei Ihnen anklopft, wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt. Und fehlt Ihnen das Geld, treten sie vor dieser Behörde nur in Begleitung einer Vertrauensperson auf. Denn was die Kesb protokolliert, kann später auch gegen Sie verwendet werden.
Kritik statt Schutz für die Kesb
Nicht einmal die die Kesb finanzierenden Gemeinden haben bei der Kesb ein Mitspracherecht oder dürfen in deren verordnete Massnahmen gegenüber Klienten einsehen.
Insofern ist es absurd, wenn die Politik, wie im Falle von Rapperswil-Jona, oder im Falle Flaach oder vielen anderen Fällen, die Kesb auf Kosten der Steuerzahler verteidigt. Wenn die Gemeinden und Städte zu ihrer Kesb schon nichts zu sagen haben, müssen sie deren Handlungen auch nicht verteidigen. Denn: Nicht oder schlecht funktionierende Kesb-Stellen müssen kritisiert und nicht unter Schutz gestellt werden.
Die fatale Schweigepflicht
Ein weiteres Problem bei der Kesb ist die ihr gesetzlich verordnete Schweigepflicht. Sie soll die Klienten schützen. Nur, diese Schweigepflicht ist aber auch ein Schweigerecht der Kesb und schützt ihre Exponenten. Die Kesb muss für Ihr Handeln nie geradestehen und kann jeden Fehler unter den Teppich kehren. Das ist der perfekte Nährboden für Machtmissbrauch und Willkür.
Die Schweigepflicht schützt die Kesb auch vor den Journalisten. Verleger und Chefredaktoren wollen deshalb lieber keine Kesb-Berichte in ihren Medien. Die Auswirkungen sind fatal, denn damit wächst das Misstrauen gegenüber der Kesb noch weiter. Eine unter Staatsschutz und im Geheimen agierende Machtbehörde nimmt Züge einer Stasi an, wie die Kesb im Volksmund immer wieder genannt wird.
Die Kesb ist ein Zwitter
Mit dem Namen «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde» gibt die Kesb vor, eine helfende Schutzorganisation zu sein. Das aber trügt. Denn sie ist primär eine Eingriffsbehörde, respektive ein Gericht. Sie fällt ihre Beschlüsse aufgrund einer Gefährdungsmeldung, die jeder gegen jeden bei der Kesb einreichen kann. Und Ärzte, Lehrer oder Pfarrer sind dazu sogar verpflichtet.
Das hat sein Gutes, wenn jemand tatsächlich gefährdet ist. Aber es ist genauso gefährlich. Man denke nur an die von uns früher in den Obersee Nachrichten beschriebenen Fälle von Gipser Ansgar Vontobel, dem ein Baumulti aufgrund eines Geschäftsstreits die Kesb auf den Hals hetzte, an Peider Vital, der nach einer Gefährdungsmeldung aus dem Gemeindehaus für mehrere Wochen und gegen seinen Willen in der Psychiatrie landete, oder an den Rapperswiler Pensionär F. B., dessen Töchter Angst um ihr Erbe hatten. (Siehe Folge 4 dieser Serie.)
Schlechter gestellt als Straftäter
Tragisch ist, dass die von Kesb-Massnahmen betroffenen Personen schlechter gestellt sind als Immigranten und Straftäter: Sobald in der Schweiz einem Straftäter nämlich eine grössere Freiheitsstrafe droht, wird ihm schon zu Beginn des Verfahrens ein staatlich bezahlter Anwalt zur Seite gestellt. Auch jeder ankommende Flüchtling erhält kostenlos Rechtsschutz, was die Schweiz jährlich bis zu 50 Millionen Franken kostet.
Anders bei der Kesb. Hier sind die Betroffenen auf sich allein gestellt oder sie bezahlen ihren Anwalt selbst. Ist jemand finanziell überfordert, muss er dies dem Staat belegen, während die Kesb über eigene Rechtsabteilungen und Anwälte verfügt und ihre Urteile direkt umsetzen lassen kann. Damit gerät der Betroffene eklatant in Nachteil. Und hat ein Kesb-Verfahren einmal Fahrt aufgenommen, ist es doppelt schwer, dagegen anzutreten. Denn Fehler gibt diese Behörde nur selten zu.
Die Kesb ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit
In jedem Strafverfahren gilt der Grundsatz, dass, wer untersucht, nicht zugleich richtet. Das nennt sich Gewaltentrennung und ist die Rechtsbasis eines jeden Rechtsstaates. Das gilt noch doppelt, wenn es um schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen geht.
Bei der Kesb gilt dieser fundamentale Rechtsgrundsatz jedoch nicht: Selbst weitreichende Eingriffe wie die Fremdplatzierung von Kindern oder die Aberkennung von verfassungsmässig garantierten Persönlichkeitsrechten entscheidet die Kesb im Allleingang. Sie untersucht den Sachverhalt, erstellt dazu die Protokolle und fällt hernach ihr Urteil. Und danach begutachtet sie sogar noch die Umsetzung der von ihr verordneten Massnahmen. Alles in «Personalunion». Damit bewegt sich die Kesb am Rande, und defacto eigentlich ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit.
Medien müssen über die Kesb berichten
Es gibt mit Sicherheit auch viele gut funktionierende Kesb-Stellen und verantwortungsvolle Mitarbeitende und Beistände, die sich aufopfernd für ihre Klienten einsetzen. Aber im allzu mächtigen Kesb-System wird es immer auch schlechte Kesb-Behörden und überforderte Beistände geben. Und damit falsche Kesb-Eingriffe. Deshalb ist es fatal, wenn die Medien bei der Kesb ihre Funktion als vierte Macht im Staat nicht mehr wahrnehmen. Die Kesb muss sich, auch fallbezogen, der Öffentlichkeit stellen. Nur dadurch können irregeleitete Kesb-Eingriffe vermieden werden.
Opfer des Systems: In Not stehende Menschen
Jedoch, der Einsatz der Medien genügt bei der Kesb nicht. Sie müsste grundsätzlich neu gedacht werden. Ihre Allmacht und ihr Schweigerecht müssten beschnitten und ihre Zwitterfunktion zwischen Gericht und Sozialpolizei müsste eliminiert werden. Sonst wird sie beim Volk nie ankommen. Sie wird in weiten Bevölkerungskreisen weiterhin abgelehnt, und schon allein deshalb wird sie nur schwer gute Mitarbeitende anziehen. Damit potenzieren sich die Probleme dieser Behörde noch weiter. Opfer dieses problematischen Kesb-Systems sind, wenn eine Kesb schlecht geführt ist, die Betroffenen. Und das sind meistens Menschen in Not, was uns allen, und insbesondere der Politik, zu denken geben müsste.