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Amden
02.12.2024

Sinnlose Wahlbeschwerde

Bild: zVg
Gegen die Erneuerungswahlen in Amden hat eine namentlich nicht bekannte Person eine Beschwerde eingereicht. Sie blieb ohne Folgen.

Am 22.September wurden in Amden der Gemeindepräsident und die vier Gemeinderäte mit deutlichen Ergebnissen gewählt. Doch eine namentlich nicht bekannte Person fand, dass da irgendwas «faul» sei und reichte beim Kanton Stimmrechtsbeschwerde ein, genauer gesagt beim «Rechtsdienst des kantonalen Departements des Innern».

Anfang November informierte der Gemeinderat von Amden, dass das Wahlergebnis noch nicht offiziell sei, weil eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden war. Damit diese behandelt werden könne, werde aber ein Kostenvorschuss verlangt. https://linth24.ch/articles/281424-beschwerde-gegen-erneuerungswahlen 

Reklamieren JA, Geld NEIN

Heute meldet der Gemeinderat von Amden, dass das Geld nicht eingezahlt wurde und die Beschwerde der namentlich nicht bekannten Person deswegen vom Kanton «abgeschrieben», also im Papierkorb versenkt werde. 

Das offizielle Resultat kann aber noch immer nicht bekannt gegeben werden, denn auch für diesen «Abschreibeentscheid» gibt es eine rechtliche Frist, in der dieser bestritten werden kann. 

Sobald diese Zeit verstrichen ist, werden der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder offiziell ins Amt berufen. Sie beginnen am 1.Januar 2025 mit ihrer Arbeit. So oder so.

Mario Aldrovandi, Linth24