Mit der Sanierung der Hauptstrasse in Rieden hat das kantonale Tiefbauamt beschlossen, den Fussgängerstreifen auf der Höhe der Überbauung Bachwegen zu entfernen.
Neubeurteilung: Deutliche Unterschreitung von Normwerten
Gemäss Angaben der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, haben sich die rechtlichen Bestimmungen sowie die Voraussetzungen für einen Fussgängerstreifen weiterentwickelt und daher eine Neubeurteilung erfordert.
Einerseits wird ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 3'000 Fahrzeugen vorausgesetzt und andererseits eine tägliche Fussgängerfrequenz von 100 querenden Fussgängern während 5 – nicht zwingend aufeinanderfolgenden – Stunden mit dem jeweils höchsten Fussgängeraufkommen.
Gemäss vorgenommenen Erhebungen wurden 1'430 Fahrzeuge pro Tag gemessen und innerhalb von 5 Stunden durchschnittlich 60 Querungen der Hauptstrasse registriert. Somit werden die geforderten Normwerte deutlich unterschritten.
Ohne Zebrastreifen haben Fussgänger keine Priorität
Gemäss Aussagen der Kantonspolizei ist sich die Kantonspolizei bewusst, dass bei der Thematik Fussgängerstreifen bei der Bevölkerung vielfach emotionale Elemente eine gewichtige Rolle spielen. Die Wahrnehmung und die rechtlichen Aspekte stehen dabei teilweise gegensätzlich zueinander. Die Fussgänger/-innen geniessen auf dem Fussgängerstreifen Priorität. Verglichen mit einem Übergang ohne Fussgängerstreifen regelt der Streifen grundsätzlich lediglich das Vortrittsrecht. Aussagen bezüglich grösserer Sicherheit mit bzw. ohne Fussgängerstreifen sind schwerlich zu belegen. Bei einem Streifen wird der Querungsort festgelegt. Vor und nach einem Fussgängerstreifen darf die Strasse innerhalb von 50 Metern nicht überschritten werden. Diese Regelung wird besonders bei schwachem Verkehr oftmals missachtet.
Klare Haltung der Gemeinde Gommiswald
Die Gemeinde Gommiswald hat mit der Ankündigung der Kantonspolizei, dass der Fussgängerstreifen aufgehoben werden soll, interveniert, um den einzigen Fussgängerstreifen in Rieden auf der Kantonsstrasse zu erhalten.
Aufgrund von weiteren rechtlichen Abklärungen und einem Verwaltungsgerichtsentscheid (Januar 2024) in einem ähnlich liegenden Fall wurde entschieden, auf die Bestreitung des Rechtsweges zu verzichten.
Der Gemeinderat ist über die Aufhebung des Fussgängerstreifens nicht erfreut, sieht jedoch keine weiterführenden Möglichkeiten, welche den Erhalt des Fussgängerstreifens sicherstellen.