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Gommiswald
30.07.2024
30.07.2024 06:25 Uhr

Kein Wendehammer wegen Kanton

Der Wendehammer (orange) an der Verzweigung der Bergli- und der Berglihöhstrasse fällt bei den kantonalen Instanzen durch, auch wegen der Verkehrssicherheit.
Der Wendehammer (orange) an der Verzweigung der Bergli- und der Berglihöhstrasse fällt bei den kantonalen Instanzen durch, auch wegen der Verkehrssicherheit. Bild: Frei + Krauer AG / Gemeinde Gommiswald
Weil der Kanton St.Gallen keine Genehmigung in Aussicht stellt, verzichtet der Gemeinderat Gommiswald auf das geplante Wendehammer-Projekt an der Berglihöhstrasse in Ernetschwil.

Da es am Ende der Berglihöhstrasse nur eine knappe Wendemöglichkeit gibt, hat der Gemeinderat ein Strassenbauprojekt für die Erstellung eines Wendehammers im Bereich der Verzweigung Bergli- und Berglihöhstrasse ausgearbeitet.

Nähe zu Verzweigung und Verkehrssicherheit ein Problem

Das Strassenbauprojekt inkl. Sondernutzungsplan wurde im Frühjahr 2023 zur Mitwirkung der Bevölkerung unterbreitet (Bericht) und nun zur Vorprüfung den kantonalen Instanzen eingereicht.

Die kantonalen Instanzen kommen zum Schluss, dass für das Projekt keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann, da sich der Wendehammer in unmittelbarer Nähe von einer Strassenverzweigung befindet. Aus diesem Grund könne die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden.

Keine weitere Wendehammer-Projektierung und -Realisierung

Der Gemeinderat hat aufgrund des Vorprüfungsergebnisses entschieden, auf die weitere Projektierung und Realisierung des Wendehammers zu verzichten. Dies auch darum, da an der Berglistrasse zwingend eine öffentliche Wendemöglichkeit zu realisieren ist.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Linth24