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25.10.2024

Seestrasse-Sanierung: Mitwirkung

Karten zur geplanten Sanierung der Kantonsstrasse: Etappe 1 ab Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof und Etappe 2 ab Ziegelhof bis Oberbollingen.
Karten zur geplanten Sanierung der Kantonsstrasse: Etappe 1 ab Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof und Etappe 2 ab Ziegelhof bis Oberbollingen. Bild: Tiefbauamt Kanton St.Gallen (Collage Linth24)
Für die Totalsanierung der Seestrasse zwischen Schmerikon und Rapperswil-Jona läuft eine Mitwirkung zu den Etappen Ortstafel Schmerikon–Ziegelhof und Ziegelhof–Oberbollingen.

Die Kantonsstrasse Nr. 17 führt von Amden bis Kantonsgrenze ZH in Rapperswil. In der politischen Gemeinde Schmerikon und Rapperswil-Jona, im Bereich «Seestrasse», Ortstafel Schmerikon bis Buech, wird die Kantonsstrasse auf einer Länge von insgesamt 5,7 km saniert.

Trotz regelmässigem Unterhalt sind aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens, des Einsatzes von Streusalz sowie des üblichen Alterungsprozesses die Kunstbauten und Fahrbahnen inkl. Strassenentwässerung sanierungsbedürftig. Darüber hinaus entsprechen die Anlagen und Bauwerke teilweise nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen.

Die Sanierung erfolgt in Etappen.

Mitwirkung zu Etappe 1: Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof

Aktuell erfolgt die Projektierung zur Etappe 1. Die Etappe 1 erstreckt sich ab der Ortstafel Schmerikon (genauer ab Einlenker Neue Eschenbacherstrasse) bis Bahnübergang Ziegelhof. Die Hauptmerkmale liegen hier in der Sanierung des Strassenkörpers inkl. Entwässerung sowie in den Ersatzbauwerken zu den bestehenden Stützmauern.

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 1, Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof – B52.3.017.352.101» vom 21. Oktober bis 21. November 2024 durchgeführt. Die zugehörige Dokumentation findet sich hier.

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit dem Online-Formular auf der Website des Tiefbauamtes eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Mitwirkung zu Etappe 2: Ziegelhof bis Oberbollingen

In Koordination mit der Etappe 1 erfolgt aktuell auch die Projektierung zur Etappe 2. Die Etappe 2 erstreckt sich vom Bahnübergang Ziegelhof bis Bahnüberführung Oberbollingen. Die Hauptmerkmale liegen hier in der Sanierung des Strassenkörpers inkl. Entwässerung sowie in den zwei Bachdurchlässen unter der Kantonsstrasse.

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon/Rapperswil-Jona: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 2, Ziegelhof bis Oberbollingen – B52.3.017.352.102» vom 21. Oktober bis 21. November 2024 durchgeführt. Die zugehörige Dokumentation ist hier zu finden.

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit dem Online-Formular auf der Website des Tiefbauamtes eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Tiefbauamt Kanton St.Gallen / Linth24