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Leserbrief
Kanton
17.09.2020

«Ein wichtiger Schritt aus der EU-Abhängigkeit»

Eine Annahme der Begrenzungsinitiative wird sich auf das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz auswirken. (Symbolbild)
Eine Annahme der Begrenzungsinitiative wird sich auf das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz auswirken. (Symbolbild) Bild: Pixabay: OpenClipart-Vectors, paulbr75
Leser Roland Dürig macht sich Gedanken zur Begrenzungsinitiative und ihrer Vorgeschichte. Die Befürchtung, dass bei einem Ja ein vertragsloser Zustand drohe, teilt er nicht.

Wenn die Schweiz ihre Neutralität behalten möchte, muss sie in der Lage sein, ihr Territorium eigenständig und ohne Abhängigkeit vom Ausland zu schützen. Deshalb steht in unserer Bundesverfassung unter Art.121a: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

Durch die Annahme der Bilateralen Abkommen I vom 21. Mai 2000, darin verpackt die Personenfreizügigkeit, wurde der Artikel 121a ausgehebelt und ersetzt durch folgenden Text: Die Personenfreizügigkeit (FAZ) berechtigt BürgerInnen der Schweiz und der EU unter bestimmten Voraussetzungen, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.

Als Vertragspartei darf die Schweiz seither niemanden abweisen, dies führte logischerweise zu einer (jährlichen) Einwanderung von 60’000 bis 80‘000 Menschen aus den verschiedensten Ländern.

Bundesrat führte Stimmvolk hinters Licht

Die damaligen Bundesräte, ausser Bundesrat Blocher, haben die Stimmbürger zur Annahme überredet und die allerwichtigsten Informationen vorenthalten. Das Abkommen I werde anfänglich für eine Dauer von sieben Jahren geschlossen und die EU und die Schweiz könnten dieses Abkommen kündigen.

Wenn die Stimmbürger gewusst hätten, dass im Falle einer Vertragskündigung der Absatz 4 (die Guillotine-Klausel) zu Anwendung käme, dann hätte das Schweizer Volk zu dieser Fehlkonstruktion NEIN gesagt. Also sind wir von unserer Regierung vor 20 Jahren bereits angelogen worden.

Im Jahr 2005 folgten aus dem Bundeshaus weitere Falschinformationen zum Schengen/Dublin-Abkommen, das mit 54,6 % Ja angenommen wurde. Die versprochenen 7 Probejahre für die Bilateralen I wurden vom Bundesrat stillschweigend abgehakt, das Schweizer Volk wurde übergangen.

Bundesrätin Keller-Sutter schürt Angst gegen Initiative

Jetzt heisst es aufpassen, dass uns das nicht ein zweites Mal passiert.

Für Bundesrätin Keller-Sutter ist die Begrenzungs-Initiative ein rotes Tuch. Ihre Gegenargumente zu einem möglichen JA sind Angst schürende Behauptungen, sie behauptet, die zur Abstimmung kommende Begrenzungsinitiative sei eine Kündigungsinitiative.

Sie redet nur noch vom Wegfall des bilateralen Weges zwischen der Schweiz mit der EU und dem Verlust des heutigen Wohlstandes. Sie will dem Volk einreden, dass die Annahme der SVP Initiative das Risiko eines vertragslosen Zustandes führen würde.

Nein, so nicht, Frau Keller-Sutter.

Nach Annahme kaum vertragsloser Zustand

Nach der Annahme der Begrenzungs-Initiative wird der Bundesrat beauftragt, auf dem Verhandlungsweg mit der EU das Personenfreizügigkeits-Abkommen ausser Kraft zu setzen. Ist in den folgenden 12 Monaten keine Verständigung möglich, dann erst muss der Bundesrat dieses Abkommen kündigen.

In Bundesbern sitzen viele geschulte und gutbezahlte Verhandlungspartner, die noch so gerne für die Wiedererlangung unserer Selbstbestimmung über die Bevölkerungsgrösse neue Wege einschlagen würden.

Die bisherige gute Beziehung zur EU wird zu keinem vertragslosen Zustand führen, weil die EU von den sechs anderen Abkommen ebenso profitiert wie die Schweiz.

Vor solchen EU-Verträgen wie der Personenfreizügigkeit, die von der Schweiz Unterwerfung unter EU-Recht fordern, dürfen wir nicht länger die Augen verschliessen.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ein JA auf dem Stimmzettel zur Begrenzungs-Initiative ist kein Minus für die Schweiz, aber ein wichtiger Schritt aus der EU-Abhängigkeit.

Roland Dürig, Schwanden