Haben Sie die Mitwirkungs-Unterlagen zur revidierten Schutzverordnung bereits eingesehen? Nur so erfahren Sie, ob auf Ihrem Grundstück Änderungen vorgesehen sind und Landschafts- oder Kulturobjekte unter Schutz gestellt werden sollen.
Auf der neuen digitalen Mitwirkungsplattform können Sie den Schutzplan und die dazugehörige Schutzverordnung noch bis zum 25. Juni 2023 bequem online einsehen und zielgerichtet dazu Stellung nehmen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich aktiv einzubringen.
Zusätzlich zum digitalen Weg können die Unterlagen auch auf der Gemeindeverwaltung (Büro 16)
eingesehen werden.