Nach dem überraschenden Todesfall des Gemeindepräsidenten Markus Schwizer hat die Gemeinde Kaltbrunn gemäss Art. 114 des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen innert neun Monaten eine Ersatzwahl durchzuführen.
Der Gemeinderat hat den Wahltermin auf den Sonntag, 9. Februar 2020 festgelegt. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft bis am 29. November 2019.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am Sonntag, 17. Mai 2020. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am 20. März 2020 einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich.