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03.07.2024
03.07.2024 06:16 Uhr

Weniger Windenergie im Oberland

Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. In einer ersten Auslegeordnung waren auch Windräder auf dem Bachtel geplant, die nun aber ausgeschlossen wurden. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. In einer ersten Auslegeordnung waren auch Windräder auf dem Bachtel geplant, die nun aber ausgeschlossen wurden. (Symbolbild) Bild: Kanton Zürich
Am Dienstag gab der Zürcher Regierungsrat die Richtplaneinträge für Windenergie-Gebiete und Wasserkraft bekannt. Im Zürcher Oberland sind einige Gebiete vom Tisch, aber nicht alle.

Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz soll die einheimische, erneuerbare Stromproduktion ausgebaut werden. Die Energiestrategie des Kantons Zürich sieht darum eine stärkere Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Der Kanton sieht Windenergie als eine ideale Ergänzung von Photovoltaik und Wasserkraft.

Im Oktober 2022 gab Regierungsrat Martin Neukom bekannt, dass im Kanton Zürich 120 Windkraftanlagen an 46 möglichen Standorten gebaut werden sollen. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion 46 Gebiete eruiert, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen, die sogenannten Potenzialgebiete (wir berichteten). Im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund hat der Kanton die Eignung der 46 möglichen Standorte überprüft. Dabei kamen sechs weitere, möglicherweise geeignete Gebiete hinzu.

Diese Ankündigung warf hohe Wellen und der Widerstand im Zürcher Oberland ist bis heute gross. Gegen den geplanten Bau von Windkraftanlagen, u.a. auf der Bachtelhügelkette, wurden gleich mehrere Initiativen eingereicht, welche einen Bau einer Windkraftanlage im Umkreis von 1'000 Metern von bewohntem Raum verbieten soll.

Nun zeichnet sich eine Entspannung fürs Zürcher Oberland bzw. für die Windkraftgegner ab. Die neueste Übersicht der Eignungsgebiete schliesst Windkraftanlagen in mehreren Potenzialgebieten in der Region aus.

Potenzial und Schutzaspekte gegeneinander abgewogen

Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte der insgesamt 52 Potenzialgebiete gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als «sehr geeignete Gebiete» und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. 15 weitere, ebenfalls «gut geeignete Gebiete» werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten seien noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt, wie es in der heutigen Mitteilung heisst.

Die Gebiete im Zürcher Oberland

Der Grossteil der im Zürcher Oberland geplanten Windkraftwerke sind vom Tisch, zwei Gebiete befinden sich derzeit im Status «Zwischenergebnis», drei Gebiete wurden im Richtplan festgesetzt:

Gemäss Baudirektion wurden folgende Gebiete ausgeschlossen:

Nr. / Name Gemeinden Grund
20 Luegeten Wildberg Konflikt mit Aviatik
21 Furtbühl Weisslingen, Russikon Konflikt mit Aviatik
22 Schlossberg Russikon Konflikt mit Aviatik
24 Stoffel Hittnau, Bäretswil, Bauma Schutz-Nutzen-Analyse
25 Baschlisgipfel Bäretswil, Fischenthal Schutz-Nutzen-Analyse
26 Bachtel Hinwil, Wald, Bäretswil, Fischenthal Schutz-Nutzen-Analyse
27 Hüttchopf-Brandegg Wald, Fischenthal Schutz-Nutzen-Analyse
30 Altenberg Gossau ZH Schutz-Nutzen-Analyse

Folgende Gebiete werden als «Zwischenergebnis» klassifiziert und weiter geprüft:

Nr. / Name Gemeinden Grund
23 Hermatswil Pfäffikon ZH, Wildberg, Hittnau, Russikon Konflikt mit Aviatik

Ebenfalls im Status «Zwischenergebnis» verbleibt das Gebiet Nr. 42 Pfannenstil, zu dem neben den Gemeinden Herrliberg, Meilen, und Küsnacht auch die Gemeinden Egg und Maur gezählt werden.

Folgende Gebiete wurden im Richtplan festgesetzt:

Nr. / Name Gemeinden
28 Batzberg Rüti ZH, Wald ZH
29 Schönwis Wetzikon, Hinwil
31 Hombergchropf Bubikon

 

  • Die hellgrün eingezeichneten Gebiete befinden sich im Status «Zwischenergebnis». Bild: Baudirektion des Kantons Zürich
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  • Hellgrün: Gebiete mit Zwischenergebnis | Dunkelgrün: im Richtplan festgesetzt | Blau: Ausschluss. Bild: Baudirektion des Kantons Zürich
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  • Drei Gebiete in Bubikon, Wetzikon/Hinwil und Rüti/Wald sind im kantonalen Richtplan festgesetzt (Dunkelgrün). Bild: Baudirektion des Kantons Zürich
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Entwurf liegt bis 31. Oktober auf

Der Richtplanentwurf mit den insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen liegt nun bis am 31. Oktober 2024 öffentlich auf. Alle Interessierten können sich in dieser Zeit dazu äussern, schreibt die Baudirektion in ihrer Mitteilung.

Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.

Nur in rechtskräftig im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten können dereinst Windenergieanlagen (WEA) entstehen. Entsprechende Projekte müssen ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.

Grosse WEA sollen beschleunigt werden

In Übereinstimmung mit den Bestrebungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen schlägt der Regierungsrat vor, das Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen, wie heute schon für Hochwasserschutzprojekte und Kantonsstrassen. Grosse Windenergieanlagen seien ebenso wie diese von gesamtkantonalem Interesse.

Verkürzter Instanzenweg

Das Bewilligungsverfahren dauere heute zu lange, so die Baudirektion. «Doch die Zeit zur Sicherstellung der Energieversorgung drängt.» Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren verkürze sich der Instanzenweg, die Einspracherechte würden jedoch vollumfänglich gewahrt bleiben.

Zudem schlägt der Regierungsrat eine freiwillige Investitionsbeteiligung für Gemeinden und Bevölkerung und eine freiwillige Zahlung von Betreibern von WEA an Gemeinden vor, um Windparkprojekte regional stärker zu verankern und die Regionen stärker davon profitieren zu lassen. Die entsprechenden Änderungen des kantonalen Energiegesetzes gehen zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage in eine Vernehmlassung, so die Baudirektion weiter.

Zusatz-Wasserkraftpotenzial nur am Rheinfall

Die Baudirektion hat auch das zusätzliche Potenzial zur Nutzung der Wasserkraft im Kanton Zürich überprüft – auch dies aufgrund des Bundesauftrags. Einzig am Rheinfall sieht der Regierungsrat Potenzial dafür. Er schlägt vor, ein unterirdisches Kraftwerk auf Zürcher Boden im Richtplan einzutragen, in dem das Gefälle des Rheins zur Stromproduktion genutzt werden könnte.

Ein entsprechendes Projekt müsste die dort geltenden, strengen Natur- und Landschaftsschutzauflagen erfüllen. Vorderhand liege lediglich eine grobe Machbarkeitsstudie für ein solches Kraftwerk vor, mit dem rund 20 % des Rheinfall-Wassers genutzt werden könnte. Der Kanton Schaffhausen plane dazu einen vergleichbaren Richtplaneintrag wie der Kanton Zürich.

Die neuen Einträge in den Richtplan sollen im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie erfolgen, welche den erneuerbaren Energien gesamthaft mehr Gewicht gibt.

Zürioberland24/gg/bt / Linth24