Die Regeln für das Einreichen von Kandidaturen sind klar: Wer sich für ein öffentliches Amt bewirkt, muss «wählbar» sein. Das heisst: Der Kandidat muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht wegen «dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft» stehen.
Ausserdem müssen 15 Personen aus der Gemeinde die Kandidatur schriftlich unterstützen.
Das wird im kantonalen «Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG)» festgeschrieben. Das Gesetz nennt aber keinen konkreten Zeitpunkt bis zu dem die Vorschläge eingereicht werden können.
Jede Gemeinde legt den letzten Termin fest
Zwischen heute – 25.Juni – und dem 5.Juli endet je nach Gemeinde der Zeitpunkt für die Einreichung eines gültigen Wahlvorschlags.