So soll die Post künftig nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen. Auch die Verpflichtung, jedes ganzjährig bewohnte Haus mit Post zu versorgen, soll fallen.
Diese Massnahmen sollen die Post bis 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten. Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, ist die Finanzierung der Grundversorgung damit vorläufig sichergestellt.
Postgesetz muss revidiert werden
In einem zweiten Schritt hält die Landesregierung eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung jedoch für unumgänglich. Für die dazu erforderliche Revision des Postgesetzes soll das Uvek 2025 Eckwerte zur Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 vorlegen. Der Bundesrat legt sich deshalb nicht bereits zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Massnahmen fest.
Geringere Pünktlichkeit
Für die Haushalte bedeutet die zunächst geplante Verordnungsrevision eine geringere Pünktlichkeit der Post. Nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete sollen den Vorgaben zufolge fristgerecht eintreffen. Zurzeit gelten 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen. Die seit 2021 geltende Pflicht zur Zustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser soll entfallen.