Am 27. Juni 2022 um 14 Uhr verkaufte der damalige Schwanen-Besitzer Quirino Riva für rund 25 Millionen Franken sein schweizweit bekanntes Rapperswiler Hotel an den polnischen Staat.
Mit dabei waren Stadtpräsident Martin Stöckling und Stadtschreiber Stefan Eberhard. Nachdem der Schwanen-Verkauf zwischen dem Verkäufer und den Polen unterschrieben war, beauftragten die beiden den Grundbuchbeamten, die zugunsten der Stadt auf dem Schwanen lastende, 110 Jahre alte Hotel- und Restaurantpflicht zu löschen.
Wortlaut der Dienstbarkeit
Sie lautete: «Der jeweilige Eigentümer der Liegenschaft Kat. Nr. 600 zum Schwanen darf die ehemalige Kornhaus-Liegenschaft nur in Verbindung mit dem Betrieb des Hotels Schwanen verwenden. Eine separate Ausnützung zu anderen als Hotel- und Restaurationszwecken ist nicht gestattet.»
(Handschriftlicher Original-Grundbucheintrag siehe Berichtsende)
So kam's zur Löschung
Wie die Löschung zustande kam, geht aus dem von Linth24 bei der Stadt angeforderten Stadtratsprotokoll vom 7. Juni 2022 hervor:
Am 1. Juni 2022 hatten die polnische Botschafterin, der stellvertretende Direktor des polnischen Pilecki Institutes und der Rapperswil-Joner Stadtpräsident Martin Stöckling eine Besprechung. Darin hat «die Polnische Republik» gemäss Protokoll, «grossen Wert darauf gelegt», dass die Hotel- und Restaurationspflicht auf dem Schwanen «bereinigt», sprich gelöscht wird.
Dazu hat Stadtpräsident Stöckling den Polen «in Aussicht gestellt, dem Stadtrat die Zustimmung zur Löschung zu beantragen».
Stadtrat stimmt zu
Der Stadtrat stimmte zu, verlangte aber, die Polen seien «vertraglich» zu verpflichten, den Schwanen als Hotel mit Restaurant zu erhalten.
Dazu schloss die Stadt mit den Polen drei Wochen später eine «Vereinbarung» ab, die im Vergleich zu einem Grundbucheintrag aber ein miserables Geschäft ist. Denn eine solche «Vereinbarung» kann unterlaufen, nicht übertragen oder gebrochen werden; ein Grundbucheintrag dagegen lastet fest auf dem Grundstück.
Polen kaufen nur ohne Pflicht
Auch aus dieser «Vereinbarung» geht, wie aus dem Stadtrats-Beschluss, klar hervor, wie die Stadt den Polen zu Dienste stand. Unter Punkt B steht: Das Pilecki-Institut erwerbe den Schwanen nicht, wenn die Hotel- und Restaurantpflicht bestehen bleibe.
Der Stadtrat folgte diesem Wunsch, löschte die Dienstbarkeit und setzte eine rechtlich schwache, mit Gummi-Formulierungen gespickte «Vereinbarung» auf. So müssen die Polen nur «besorgt» dafür sein, dass künftig «in einem Teil des Schwanens ein Hotel mit Restaurant» besteht. Was aber ist «ein Teil», und was geschieht, wenn die Polen nicht «besorgt» sind – was schon jetzt beim Hotel der Fall ist?
Das Problem auf dem Punkt
Stadtpräsident Martin Stöckling sagte dazu vor Tagen in der Linth-Zeitung: Ob die Polen zu einem Hotel/Restaurant «gezwungen» werden könnten, «sei eine andere Frage».
Damit bringt er das von ihm und seinem Stadtrat geschaffene Problem gleich selbst auf den Punkt: Mit der «Vereinbarung» steht Rapperswil-Jona an der Wand. Hätte der Stadtrat umgekehrt die Schwanen-Pflicht nicht gelöscht, könnte das Problem, dass der Schwanen entfremdet wird, gar nie entstehen.
Sinnloses Vorkaufrecht
Auch das 25-jährige Vorkaufsrecht der Stadt auf dem Schwanen, das der Stadtrat vorbringt, hat null Wert. Denn, was will die Stadt mit dem Schwanen mit Kosten samt Sanierung von gegen 35 Millionen Franken? Wie wäre das zu finanzieren? Wieder mit einer Steuererhöhung? Mit Sicherheit würden die Bürger auf dieses «Geschenk» verzichten.
Islamschule im Schwanen
In der «Vereinbarung» verpflichtet der Stadtrat die Polen noch, das Papier einem allfälligen Käufer des Schwanens zu überbinden.
Erfolgt das aber nicht, ist ein Käufer nicht an die Hotel- und Restaurantpflicht gebunden. Oder, was ist, wenn der Schwanen einem Scheich verkauft wird, der darin eine Islamschule mit einem oder zwei Hotelzimmern und einer kleinen Restaurant-Nische einrichtet? Klagt die Stadt dann – wohl chancenlos – den Scheich ein?
Lesen sie morgen auf Linth24, wie der Stadtrat versucht, die fatale Löschung der Dienstbarkeit auf dem Schwanen schönzureden.