In der Mai-Ausgabe des Stadtjournals Rapperswil-Jona wird die Freiwilligenarbeit thematisiert. Auch ich engagiere mich schon seit Jahrzehnten in verschiedenen Vereinen in der Stadt Rapperswil-Jona. 37 Jahre setzte ich mich auch in der Feuerwehr Rapperswil-Jona ein und bin auch Mitglied im Feuerwehrverein Rapperswil-Jona. Gemäss benevol Schweiz ist Freiwilliges Engagement beziehungsweise Freiwilligenarbeit ein gesellschaftlicher Beitrag. Dieser wird selbstbestimmt, unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet und konkurrenziert die bezahlte Arbeit nicht.
Freiwilligenarbeit als entlöhnter und angestellter Kommandant
Nun erstaunt es sehr, dass ein angestellter, mit Lohn entschädigter Feuerwehrkommandant eine Freiwilligenarbeit erbringt. Im Interview wird dann noch vom Ehrenamt gesprochen, was sicherlich auch nicht für von der Stadt angestellte und beauftragte Feuerwehr-«Profis» gilt. Da hat sich ein grosses Missverständnis im Artikel ergeben.
Die «freiwillige Feuerwehr», aus der die heutige städtische Feuerwehr hervorgeht, wurde über Vereine gegründet, bevor die Gemeinden eine Feuerwehr aufbauten. Mit der Zeit wurde die Feuerwehr als Gemeindeaufgabe definiert und ist heute im Kanton St.Gallen eine Pflichtdienstleistung. Diese kann durch Dienstleistung oder Ersatzabgabe geleistet werden. Alle finanziellen Aufwendungen werden durch diese «Feuerwehrersatzabgabe» gedeckt. Die Dienstleistenden werden besoldet (Stundensatz über dem Minimallohn).
Nötig und wertvoll, aber keine Freiwilligenarbeit nach benevol
Es ist richtig, notwendig und sehr wertvoll, dass diese «Freiwilligen» zu jeder Tages- und Nachtzeit ihre Dienstleistung mehrheitlich in der Freizeit erbringen. Die städtischen Angestellten, die Feuerwehrdienst leisten, erhalten übrigens die Arbeitsstunden normal vergütet, neben dem Sold. Je nach Arbeitgeber ist die Abmachung unterschiedlich geregelt.
Die Feuerwehrdienstleistung ist aber nicht eine Freiwilligenarbeit nach den benevol-Definitionen, mindestens nicht im Kanton St.Gallen. Die Stadt Rapperswil-Jona leistet sich einige «Berufs»-Feuerwehrleute, die neben der Einsatztätigkeit verschiedene Aufgaben haben. Zum Beispiel Kommandant, Vizekommandant, Materialwarte usw. Die restlichen Milizfeuerwehrleute erfüllen ihre Dienstpflicht, zahlen keine Feuerwehrersatzabgabe und erhalten einen Einsatz- und Übungssold. Nach 15 Dienstjahren oder nach dem 50. Altersjahr ist die Pflicht erfüllt.
Wertschätzung braucht gute Führungskultur
Sie leisten zum Glück eine gute Arbeit für die Bevölkerung und das sollte von den Behörden geschätzt und anerkannt werden. Dazu braucht es eine gute Führungskultur.