Andreas Bisig, gewählter und wiederkandidierender Kantonsrat aus Rapperswil-Jona macht sich Sorgen um die grosse Anzahl wildlebender, vor allem aber verwilderter Katzen. Dazu hat er eine parlamentarische Eingabe («Interpellation») an die Regierung gemacht, die wir hier ungekürzt, aber mit Zwischentiteln angereichert, publizieren:
Die Katze ist ein sehr beliebtes Haustier. In der Schweiz gibt es über 1,6 Mio. Katzen, davon haben gemäss Schätzungen rund 1 Mio. Tiere Auslauf ins Freie, sogenannte Freigänger-Katzen. 100'000 bis 300'000 Katzen sind verwildert oder streunend.
Was Katzen alles töten
Katzen können sich rasch vermehren. Das führt zu grossem Leid bei streunenden Tieren, sei es durch Unterernährung, Krankheiten oder Revierkämpfe. Katzen sind erfolgreiche Jägerinnen. Die Mortalität von Vögeln durch Katzen wird in einer französischen Studie mit bis zu 25 Prozent angegeben. Ferner werden Frösche, Molche, Eidechsen und Blindschleichen oft Opfer von Katzen. Betroffen sind dabei auch Arten der Roten Liste und lokal können Populationen durch die Dezimierung zusammenbrechen.
Anstieg der wilden Katzen
Der Anstieg der wilden Katzenpopulationen liegt darin begründet, dass unkastrierte Freigänger-Katzen von Privatpersonen zusammen mit herrenlosen Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies steht im eklatanten Gegensatz zur Tierschutzverordnung, welche explizit festhält, dass Tierhalter alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV).
Keine «Populationskontrolle»
Trotzdem findet bei Katzen keine sachgemässe Populationskontrolle statt, da die wirkungsvolle Umsetzung der zumutbaren Massnahmen weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene präzisiert noch kontrolliert wird.
In seiner Antwort auf den Vorstoss (18.4119) von Doris Fiala (FDP) schreibt der Bundesrat, dass angesichts der föderalen Aufgabenteilung allfällige Kastrationskampagnen in die Kompetenz der Kantone fallen würden. Im Kanton St.Gallen unterstützen Gemeinden gezielte Kastrationsprogramme für streunende Katzen, teilweise in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen.
Kastrationen reichen nicht aus
Dies reicht aber nicht aus, um das Problem von verwilderten Katzen in den Griff zu bekommen und somit Tierleid zu verhindern. Heute werden Besitzer von Freigänger-Katzen zwar dazu aufgefordert, ihre Tiere zu kastrieren, aber da dies offensichtlich nicht ausreichend geschieht, ist eine deutliche Auswirkung bisher ausgeblieben. Auch ist bei den sich frei bewegenden Katzen oft nicht nachvollziehbar, ob es sich um wildlebende Tiere oder Freigänger handelt.
Chippflicht als Lösung
Dem könnte mittels einer Chip-Pflicht effizient begegnet werden. Ebenfalls wäre gleichzeitig eine verstärkte Sensibilisierung der Katzenhalter für die Durchführung einer Kastration ihrer Freigänger-Katzen zu begrüssen.
Fragen an die Regierung
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen ergreift der Kanton, um die übermässige Vermehrung von Freigänger-Katzen zu verhindern?
- Verwilderte Katzen sind ganzjährig jagdbar. Wie viele werden jährlich im Kanton St.Gallen erlegt?
- Im Hundegesetz (Art. 14) ist eine Registrierungspflicht für Hunde festgehalten. Warum gibt es eine Registrierungspflicht für Hunde, nicht aber für Katzen?
- Inwieweit könnten die Kosten einer Registrierungspflicht auf die Halterinnen und Halter abgewälzt werden?»