Das Bestattungsamt Schänis informiert über die Gräberräumung in den Friedhöfen Schänis und Maseltrangen. Für folgende Gräber ist die gesetzliche Grabesruhe abgelaufen:
Friedhof Schänis:
- Erdbestattungsgräber Reihe 29 und 30 bis Nr. 415 (Bestattungsjahre 2002-2003)
- Urnengräber Reihe 9 (Bestattungsjahre 2011-2013)
- Kindergräber (Bestattungsjahre 2004-2005)
Friedhof Maseltrangen:
- Erdbestattungsgräber Nr. 43 und 44 (Bestattungsjahr 2003)
- Urnengräber Nr. 3-6 (Bestattungsjahre 2011-2013)
Die Gemeinde Schänis wird diese Gräber ab Mitte April 2024 räumen.
Grabsteine und Kreuze bis 15. April 2024 entfernen
Die Angehörigen der Verstorbenen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Einfassungen, Pflanzen usw. bis 15. April 2024 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde entschädigungslos über Grabmäler, Pflanzen usw., welche nicht entfernt worden sind.
Die Entfernung von Grabsteinen, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verfügungsberechtigten erfolgen. Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Schänis (Tel. 055 619 61 74).