Von diversen Gräbern und Urnenfeldern ist die gesetzliche Grabesruhe (20 Jahre bei Erdbestattungen / 10 Jahre bei Urnenfeldern / 10 Jahre bei Urnenerdgräber) abgelaufen.
Folgende Gräber sind zu räumen
Erdgräber des Jahres 2002
Von Fischli-Reusser Thomas bis Jud-Hofstetter Marie Rosa.
Urnenfelder des Jahres 2012
Von Glaus Reinhard bis Böni-Giger Eugen Stefan.
Urnenerdgräber des Jahres 2012
Von Egli-Glaus Jakob und Ottilia bis Bürdel-Tiefenauer Hedwig.
Die Gräber sind durch die Angehörigen nach Ostern, d.h. ab 11. April 2023 bis spätestens 23. April 2023, vollständig zu räumen. Dabei wird gebeten, persönliche Gegenstände wie Weihwassergeschirr, Blumenschalen, etc. zu entfernen. Die Grabsteine dürfen nur in Absprache mit dem Bestattungsamt entfernt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
Über nicht geräumte Gräber wird nach genannter Frist kostenlos verfügt.