Auf den 01.07.2023 ist das neue Abwasserreglement mit dem neuen Gebührentarif in Kraft getreten (vgl. Mitteilung von Juni 2023).
Der Gebührentarif hat nun korrigiert werden müssen, weil sich vor vielen Jahren ein sogenannter «Zirkelschluss» zwischen Reglement und Gebührentarif eingeschlichen hat: Das Reglement verweist bezüglich Abstufung auf den Gebührentarif und der Gebührentarif auf das Abwasserreglement.
Änderung bei Herabsetzung der Grund-/Meteorwassergebühr
Die Lücke bezüglich Herabsetzung der Grund- respektive Meteorwassergebühr wird nun im Gebührentarif Ziffer 1 lit. c) gefüllt wie folgt:
- Streichung von: «Massgaben bzgl. Erhöhung / Herabsetzung und Sonderfälle (siehe Art. 24 und 25)».
- Neue Formulierung: «Die Gebühr wird um die Hälfte herabgesetzt, wenn das anfallende Meteorwasser sämtlicher versiegelter Flächen eines Grundstückes in eine Versickerung oder über eine Retentionsanlage in einen Vorfluter eingeleitet wird. Die Gebühr wird um einen Viertel herabgesetzt, wenn dies zumindest für die Hälfte aller versiegelter Flächen gilt.»
Der neue Gebührentarif wird auf den 01.07.2024 in Kraft gesetzt werden.