Der Gemeinderat hat am 30.11.2022 das revidierte Abwasserreglement erlassen. Das fakultative Referendum dagegen ist nicht ergriffen worden. Der Gemeinderat hat daher die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2023 bestimmt.
Der 1. Juli ist geeignet, weil die Rechnungen für die Abwassergebühren jeweils anfangs Juli für den Zeitraum Juli Vorjahr bis Juni laufendes Jahr gestellt werden. Die Abwasserentsorgung hat gemäss Finanzmanagementbericht aufgrund der kommenden Investitionen (z.B. Einbau 4. Reinigungsstufe zur Extraktion von Mikroorganismen/NanoPartikeln) mittelfristig ein Finanzierungsproblem.
«Moderate» Gebührenerhöhung empfohlen
Zur Beseitigung der negativen Selbstfinanzierung wird eine moderate Erhöhung der Gebühren empfohlen.
Die Grundgebühr ist gemäss Fachempfehlungen mit einem Drittel deutlich zu tief und sollte 50 bis 70% der jährlichen Gebühren betragen. Damit werden nicht nur Auswärtige, sondern auch jene vermehrt in die Finanzierung eingebunden, die zwar die Anlagen wenig mit Abwasser belasten, aber den Ausbau der Abwasseranlagen mitverursacht haben. Mit anderen Worten: «Es ist nicht einsichtig, wieso sich jemand nur über wenige Kubikmeter Jahresverbrauch an der Finanzierung beteiligt, wenn er resp. sie an den gesamten folgenden Anlagen partizipiert und diese zum Teil auch verursacht hat.
Notabene können nach einem Anschluss die Entsorgungsanlagen auch deutlich mehr belastet werden, ohne dass sich an der Grundgebühr etwas ändern würde.
Vor diesem Hintergrund soll die Grundgebühr von einem Drittel über die nächsten Jahre auf rund die Hälfte angehoben werden.»
Verluste reduzieren
Die Abwasserversorgung hat 2022 mit einem Verlust von CHF 114’143 abgeschlossen. 2021 ist noch ein Gewinn von CHF 56’094 erzielt worden.
Der Gemeinderat hat vor diesem Hintergrund beschlossen, den Tarif für die Grund und Meteorwassergebühr um 15 Rappen auf neu 90 Rappen pro Quadratmeter anrechenbare Fläche zu erhöhen. Der Tarif von 75 Rappen gilt seit 2008.
Mit der Erhöhung verändert sich das Gebührenverhältnis von 34,5% (zu 65,5% Schmutzwassergebühr) auf 39% (zu 61%).