Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht prüfte im September 2023 die Amts- und Haushaltsführung sowie die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Rechnungsjahr 2022. Die letzte aufsichtsrechtliche Prüfung war für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt.
Nachträgliche Kredite rechtzeitig einzuholen
Das Amt für Gemeinden moniert einzig, dass für Mehrausgaben und unvorhersehbare Ausgaben die notwendigen Kredite rechtzeitig einzuholen sind. Bei gebundenen oder dringlichen Ausgaben muss der Rat die Gebundenheit resp. Dringlichkeit feststellen. Die Beschlüsse über die Kredite hat der Rat grundsätzlich vor der Mehrausgabe und «im gleichen Rechnungsjahr» zu fassen. Die angewendeten Ausgabenkompetenzen, die Art des Kredits und die Betragshöhe sind im Ratsbeschluss zu protokollieren.
Gemeinderat dankt
Der Gemeinderat nimmt erfreut Kenntnis vom wiederum guten Bericht der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Departement des Innern und dankt den einzelnen Abteilungen, speziell der Finanzverwaltung, für die gewissenhafte Amtsführung.