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18.01.2024
18.01.2024 17:17 Uhr

Badis dürfen Alkohol ausschenken

Die Streichung des Badi-Alkoholausschankverbotes geht auf eine Motion von GLP-Kantonsrat Andreas Bisig (Rapperswil, kl.) und einem Parteikollegen zurück.
Die Streichung des Badi-Alkoholausschankverbotes geht auf eine Motion von GLP-Kantonsrat Andreas Bisig (Rapperswil, kl.) und einem Parteikollegen zurück. Bild: Pixabay/zVg
Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern dürfen künftig Alkohol ausschenken. Die St.Galler Regierung legt eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes vor und setzt eine GLP-Motion um.

Für Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern dürfen heute keine Gastwirtschaftspatente mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden. Dies möchte der Kantonsrat ändern: In der Herbstsession 2023 hat er die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» von Andreas Bisig (GLP, Rapperswil) und Andrin Monstein (GLP, St.Gallen) mit 105 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Vollständige Umsetzung der Motion

Damit hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Das Alkoholausschankverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll aufgehoben werden.

Die Regierung unterbreitet nun dem Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24