Für Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern dürfen heute keine Gastwirtschaftspatente mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden. Dies möchte der Kantonsrat ändern: In der Herbstsession 2023 hat er die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» von Andreas Bisig (GLP, Rapperswil) und Andrin Monstein (GLP, St.Gallen) mit 105 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.
Vollständige Umsetzung der Motion
Damit hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Das Alkoholausschankverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll aufgehoben werden.
Die Regierung unterbreitet nun dem Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.