Die Ortsgemeinde Weesen hat die Bewilligung für die Absenkung des alten Bahndammes entlang des Rislenbaches erhalten. Somit wird der Abtrag des Erdmaterials für die Terraingestaltung der geplanten Leichtathletikanlage rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.
Für die definitive Baubewilligung für das 2. Fussballfeld des FC Weesen und für die Leichtathletikanlage der OSWA fordert der Kanton eine vorgängige Einreichung eines Generellen Entwässerungsplans (GEP). In diesem müssen auch die Ableitungen der Oberflächenwasser der Parzelle 818 inklusive der bereits bestehenden Anlage des Tennisclubs Weesen aufgezeichnet werden. Somit kann voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 mit einer Baubewilligung gerechnet werden.
Keine erneute Genehmigung durch Bürgerschaft nötig
Eine erneute Genehmigung durch die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Weesen ist auch mit einer Bewilligung erst im Jahr 2024 nicht notwendig; es kann auf das bewilligte Gutachten der Bürgerversammlung 2018 abgestützt werden. Dies wurde bereits vom Amt für Gemeinden des Kantons St.Gallen geprüft und bestätigt.