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Kanton
30.11.2023

Verbilligte Prämien mit Fehlanreiz

Die FDP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat will mögliche Fehlanreize bei der individuellen Prämienverbilligung der Krankenkassen bekämpfen. (Symbolbild)
Die FDP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat will mögliche Fehlanreize bei der individuellen Prämienverbilligung der Krankenkassen bekämpfen. (Symbolbild) Bild: zvg
Wer bei freiwilligem Erwerbsverzicht individuelle Prämienverbilligungen bezieht, unterliegt laut der FDP-Fraktion einem Fehlanreiz. Dazu wurde nun eine Interpellation eingereicht.

In der Schweiz kann grundsätzlich jede Person frei entscheiden, in welchem Beschäftigungsgrad sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte.

Der Wohlstand und die heutigen Lebensmodelle erlauben es, dass immer öfter freiwillig auf Einkommen verzichtet und weniger als möglich gearbeitet wird. Die Optimierung der persönlichen Work-Life-Balance – Reduktionen aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gehören selbstverständlich nicht dazu – wird höher gewichtet als ein zusätzlich erzielbares Erwerbseinkommen.

Entscheidungsfreiheit JA – Subventionierung NEIN

An einem freiwilligen Erwerbsverzicht ist überhaupt nichts auszusetzen, soweit nicht die Allgemeinheit für diesen individuellen Entscheid aufzukommen hat. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Folge mittels IPV diesen freiwilligen Lohnverzicht subventionieren müssen. Prämienverbilligungen sollen denjenigen Versicherten zukommen, die unfreiwillig in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Wer sich freiwillig für eine Reduktion seines Arbeitspensums entscheidet, soll die Folgen dieses Entscheids selber tragen und nicht der Gemeinschaft aufbürden.

Individuelle Prämienverbilligung gezielt einsetzen

Mittlerweile gibt der Kanton St.Gallen gemäss Budget 2024 über 307 Millionen Franken jährlich für IPV aus, wovon der Bund rund 196 Millionen finanziert.

Wenn tatsächlich eine derartig beträchtliche Summe notwendig ist, um die Folgen der stark steigenden Krankenkassenprämien zu mildern, dann soll das Geld zielgerichtet für Bedürftige eingesetzt werden. Eine Zweckentfremdung für persönliche Work-Life-Balance-Optimierung ist zu vermeiden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen die Berufstätigkeit fördern und nicht durch falsche Anreize zur Reduktion von Arbeitspensen animieren und dadurch den Fachkräftemangel verschärfen.

Fehlanreize bekämpfen

Die FDP-Kantonsratsfraktion reichte darum im Rahmen der Wintersession eine Interpellation ein. Darin fordert sie die Regierung auf, Massnahmen aufzuzeigen, wie diese offensichtlichen Fehlanreize bei der Berechnung der IPV-Anspruchsberechtigung behoben werden können.

Eine zusätzliche Stunde Arbeit oder die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen muss sich wieder lohnen – auch bei den individuellen Prämienverbilligungen!

FDP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen / Linth24