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11.01.2023
11.01.2023 16:44 Uhr

Günstigere Prämien verlangen

Bild: zvg
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligung bei den Krankenkassen. Benken, Kaltbrunn und Gommiswald informieren auf ihren Webseiten.

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar des laufenden Jahres den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen hatten sowie in der Schweiz krankenversichert sind. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 01.01.2023. In jedem Fall müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sein.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung kann direkt online unter folgendem Link vorgenommen werden: https://www.svasg.ch/produkte/ipv/.

Anmeldungen sind bis am 31. März 2023 möglich

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Benken, Duft Bernadette, Tel. 055 293 30 38. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/ipv

Erklärvideo zur Prämienverbilligung

Bild: SVA
MM/Linth24