Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit eine Grossveranstaltung ab dem 1. Oktober 2020 bewilligt werden kann. So muss einerseits die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt.
Zudem gilt an Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht. Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.
Masken- und Sitzplatzpflicht, keine Gästefans...
Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen.
In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden.
Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird.
Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League bzw. der Swiss Ice Hockey Federation.
Kantone erteilen und widerrufen Bewilligungen
Zuständig für die Bewilligungen sind die Kantone.
Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschränkende Auflagen verfügen. Sie können beispielsweise die erlaubte Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht für alle Veranstaltungen vorschreiben. Dies gilt auch, wenn der Kanton die Kapazitäten für das Contact Tracing nicht genügend rasch an eine sich stark verschlechternde epidemiologische Lage anpassen kann.
Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.