Am 12. September hat ein Forschungsteam der Universität Zürich eine Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche publiziert. Im Bericht halten die HistorikerInnen fest, dass die Existenz eines kirchlichen Rechts parallel zum weltlichen Recht die Vertuschung und Verschleierung sexuellen Missbrauchs befördert haben.
Für die SP ist daher elementar, dass sich die katholische Kirche umfassend dem weltlichen Recht verpflichtet. Die SP sieht diesbezüglich auch den Kanton in der Verantwortung, welcher dem katholischen Konfessionsteil gemäss Verfassung die Natur einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuerkennt.
Regierung will kircheninterne Prozesse abwarten
Die Regierung ist nun nicht bereit, zu prüfen, wie die Voraussetzungen für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtlich Körperschaften erweitert werden können, um die Kirche dem weltlichen Recht zu verpflichten, indem u.a. bei strafbarem Verhalten in der eigenen Institution eine Meldepflicht gegenüber staatlichen Institutionen (Polizei/Staatsanwaltschaft) eingeführt wird. Zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung verweist sie im Wesentlichen darauf, dass kirchenintern Prozesse im Gang seien und dass man die Ergebnisse dieser Prozesse abwarten wolle.
Zögerliche Haltung des Kantons statt klares Zeichen zu setzen
Abgewartet wurde im Zusammenhang mit dem Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche lange genug. Die SP-Fraktion kann die zögerliche Haltung der Regierung angesichts der Dimension, die allein das Pilotprojekt bekannt gemacht hat, absolut nicht nachvollziehen.
Gerade auch weil innerkirchlich Prozesse laufen und ein Kulturwandel stattfindet, wäre es umso wichtiger, dass der Staat ein klares Zeichen setzt: für die Gesellschaft und für all jene Verantwortlichen und Mitarbeitenden, die sich innerhalb der Kirche mit grossem Engagement für Reformen einsetzen.