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Gommiswald
03.10.2023
05.10.2023 06:21 Uhr

Mitsprache bei künftiger Turnhalle

Das rund 60-jährige Gebäude des OSZ II in Gommiswald soll durch einen Neubau mit mehr Schulraum und grösserer Turnhalle ersetzt werden.
Das rund 60-jährige Gebäude des OSZ II in Gommiswald soll durch einen Neubau mit mehr Schulraum und grösserer Turnhalle ersetzt werden. Bild: Gemeinde Gommiswald
Das Gommiswalder Schulgebäude OSZ II mit Turnhalle soll einem Neubau weichen. Zur Grösse der neuen Turnhalle beim 8,5 bis 17 Millionen Franken teuren Projekt läuft eine Mitwirkung.

Ausgangslage: Mehr Turnhallen und Schulraum benötigt

In der Ausgabe «über üs» vom April 2022 und einer öffentlichen Informationsveranstaltung vom 11. Mai 2022 informierte der Gemeinderat die Bevölkerung über die Schulraumstrategie 2040 und die künftig benötigten Schulräumlichkeiten aufgrund der Schülerzahlen. Bereits damals war klar, dass das OSZ II mit der kleinen Turnhalle durch einen Neubau ersetzt werden soll, da die Turnhallenräumlichkeiten nicht ausreichen.

Der Gemeinderat hat nun aufgrund der aktuellen Schülerzahlen und der aktualisierten Berechnungen das Vorgehen für die Umsetzung der Schulraumstrategie angepasst und festgelegt. So wurden in den Räumlichkeiten der ehemaligen Schulverwaltung ein Aufenthaltsraum für SchülerInnen und die Bibliothek realisiert. Der alte Aufenthaltsraum und die Bibliothek wurden in ein Schulzimmer mit Materialraum umgebaut.

Für die zweite Etappe, die Sanierung des alten Schulhauses (Kindergarten Gommiswald), sind die Planungsarbeiten in vollem Gang. Der Baukredit für die Sanierung und Optimierung der Räumlichkeiten soll im Frühling 2024 bei der Bevölkerung eingeholt werden.

Infolge der steigenden Wohnbevölkerung und der damit verbundenen grossen Zunahme der SchülerInnen mussten die Berechnungen aus dem Jahr 2019 aktualisiert werden. Diese Neuberechnungen haben aufgezeigt, dass die ursprünglich als zeitlich unabhängig betitelte 4. Etappe für zusätzliche Schulräumlichkeiten der Primarschule wesentlich früher benötigt werden als angenommen.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, das Raumprogramm für die Schule auf die aktuellen Verhältnisse anzupassen und die benötigten Schulräume von der Etappe 4 in den geplanten Neubau OSZ II zu integrieren, um Synergien zu nutzen. Mit der Integration der Schulräume im Neubau kann vermieden werden, dass fast gleichzeitig zwei Baustellen eröffnet werden müssten. Eine kurze Überbrückung in unzureichenden Ersatzräumlichkeiten ist vertretbar, wenn Aussicht auf neu realisierenden Schulraum besteht. Die Räumlichkeiten würden künftig für Primarschule und Oberstufenschule zur Verfügung stehen, da diese an einem strategisch günstigen Ort entstehen.

Der bestehende Rasenplatz soll bei einem Neubau einer Turnhalle in Form und Grösse bestehen bleiben, da es sich um die einzige Rasenfläche für sportliche Aktivitäten beim Schulareal Gommiswald handelt. Ebenfalls ist die bestehende unterirdische Zivilschutzanlage zu erhalten und nicht zu tangieren. Da der Eingangsbereich zur Zivilschutzanlage angepasst werden muss, entsteht Raum für die Realisierung einer Garage für den Schulbus. Für den geplanten Neubau einer Turnhalle mit notwendigen Nebenräumen für die Schule und die Vereine am Standort des OSZ II erarbeitet der Gemeinderat zurzeit die Rahmenbedingungen für das selektive Planerauswahlverfahren. Daher ist es wichtig, die Dimension der Turnhalle zu definieren und die verschiedenen Bedürfnisse der Schule und der Bevölkerung abzuholen.

Aktive Mitwirkung durch die Bevölkerungsbefragung

Für die Abdeckung des Schulbetriebes wird gemäss Bedarfsberechnung eine Doppelturnhalle benötigt. Da die Turnhalle allerdings nebst dem Schulbetrieb auch durch Vereine genutzt wird, soll vor Beginn der weiteren Planungsarbeiten das Bedürfnis der Bevölkerung und Vereine abgeholt und damit die verschiedenen Varianten für die Turnhallendimension erörtert werden. Zudem sollen auch weitere Anregungen und Bemerkungen im Zusammenhang mit dem Neubau einer Turnhalle und den Schulräumlichkeiten sowie allfälligen weiteren Bedürfnisse entgegengenommen werden.

Dies wird in Form einer Mitwirkung der Bevölkerung unterbreitet. Um die Grössenordnung der zu erwartenden Kosten zu definieren, wurden entsprechende Kubaturberechnungen und schematische Darstellungen erarbeitet.

Die Darstellungen zeigen lediglich schematisch auf, ob die geplanten Bauten umsetzbar wären. Weder Anordnung noch Dimension sind festgelegt. Es wird Aufgabe des Architekturbüros sein, die vorgegebenen Rahmenbedingungen planerisch umzusetzen und ein entsprechendes Bauprojekt zu erarbeiten, welches dann der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Aufgrund der genannten Ausgangslage kommen grundsätzlich drei Varianten der Turnhallengrösse in Frage:

  • Schema Doppelturnhalle A (Variante 1). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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  • Grundriss Doppelturnhalle A (Variante 1). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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Doppelturnhalle A (Variante 1)

Die Doppelturnhalle A hat eine Abmessung von 28,0 x 32,5 Meter. Sie ist in zwei gleichgrosse Räume (je 28.0 x 16.0m) aufteilbar. Gemäss der schematischen Darstellung müsste die Wegführung den neuen Begebenheiten leicht angepasst werden. Die Duschen und Garderoben würden unterirdisch angeordnet und der Zugang zur Halle könnte ebenerdig realisiert werden. Von Norden würde das Gebäude eingeschossig und von Süden zweigeschossig in Erscheinung treten.

Die Preisberechnungen für Halle mit Zuschauerbereich und Schulräumlichkeiten sowie Schulbusgarage mit einem Volumen von ca. 13'610 m³ liegen zwischen Fr. 8,5 Mio. und Fr. 11,0 Mio.

  • Schema Doppelturnhalle B (Variante 2). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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  • Grundriss Doppelturnhalle B (Variante 2). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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Doppelturnhalle B (Variante 2)

Die Doppelturnhalle B hat eine Abmessung von 44.0 x 23.5 Meter. Sie ist in zwei unterschiedliche Räume aufteilbar, wobei der grössere Teil (23.5 x 29 m) die doppelte Dimension gegenüber dem kleineren Teil (14.5 x 23.5 m) aufweist. Gemäss der schematischen Darstellung müsste die Wegführung komplett den neuen Begebenheiten angepasst werden. Die Duschen und Garderoben würden unterirdisch angeordnet und der Zugang zur Halle könnte ebenerdig realisiert werden. Von Norden würde das Gebäude eingeschossig und von Süden zweigeschossig in Erscheinung treten.

Die Preisberechnungen für Halle mit Zuschauerbereich und Schulräumlichkeiten sowie Schulbusgarage mit einem Volumen von ca. 14'482 m³ liegen zwischen Fr. 9,0 Mio. und Fr. 12,0 Mio.

  • Schema Dreifachturnhalle (Variante 3). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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  • Grundriss Dreifachturnhalle (Variante 3). Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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Dreifachturnhalle (Variante 3)

Die Dreifachturnhalle hat eine Abmessung von 49.0 x 28.0 Meter. Sie ist in drei gleichgrosse Räume (je 16.0 x 28.0 m) aufteilbar. Gemäss der schematischen Darstellung müsste die Wegführung komplett den neuen Begebenheiten angepasst werden. Die Halle würde ein Stockwerk in den Untergrund gebaut werden. Die Duschen und Garderoben würden unterirdisch angeordnet und der Zugang zur Halle könnte nicht ebenerdig realisiert werden. Von Norden würde das Gebäude eingeschossig und von Süden zweigeschossig in Erscheinung treten.

Die Preisberechnungen für Halle mit Zuschauerbereich und Schulräumlichkeiten sowie Schulbusgarage mit einem Volumen von ca. 19'910 m³ liegen zwischen Fr. 13,0 Mio. und Fr. 17,0 Mio.

  • Vergleichstabelle der Turnhallenflächen, mit Berücksichtigung der Dimensionen bestehender Anlagen. Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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  • Die vorgeschlagenen Varianten mit Doppelturnhalle (1 und 2) sowie mit Dreifachturnhalle (3) im Überblick. Bild: Gemeinde Gommiswald / suisseplan
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Die Abbildung zeigt die Flächendimension der Turnhallen ohne Nebenräume wie Garderoben, Duschen und Geräteräume im Vergleich zu den heute bestehenden Hallen im OSZ I und OSZ II.

Bevölkerungsbefragung

Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, im Sinne einer Mitwirkung zu den verschiedenen Varianten Stellung zu nehmen und weitere Aussagen dazu machen zu können.

Die Bevölkerungsbefragung findet vom 1. – 31. Oktober 2023 statt und kann unter www.mitwirkung-gommiswald.ch abgegeben werden oder es kann bei der Gemeindekanzlei Gommiswald (Tel. 058 228 70 20 oder gemeindekanzlei@gommiswald.ch) der Fragebogen physisch verlangt werden. Dieser liegt ebenfalls im Gemeindehaus, Wartebereich 1. Obergeschoss öffentlich auf.

Der Gemeinderat freut sich auf eine grosse Teilnahme.

Peter Hüppi, Gemeindepräsident Gommiswald /«über üs»