Der Gemeinderat konnte mit dem Burgerrat eine Einigung bezüglich Landwert, Baurechtszins und weiteres Vorgehen zur Schulraumplanung am Ernetschwilerbach / Zürcherstrasse für den Bau eines Kindergarten- und Unterstufenschulhauses finden.
Eine gemeinsam zu unterzeichnende Absichtserklärung soll nicht nur die Konditionen des Baurechtsvertrags festhalten und regeln, sondern auch das weitere Vorgehen klären und so grösstmögliche Planungssicherheit schaffen.
«Unter Vorbehalt»
All dies gilt lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zum Projektierungskredit (Budgetversammlung vom 04.12.2023 mit Gutachten) und der Zustimmung der Burgerschaft zum Baurecht (Frühlingsversammlung 2024).
Vorgehen & Grundlagen
Die Arbeitsgruppe Schulraumplanung ist bereits daran, einen Vorgehensplan sowie ein Grundlagenpapier mit Anforderungskatalog an das Kindergarten- und Unterstufenschulhaus zu erarbeiten.