In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Sonntag früh (30.09.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmende aufgrund Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht. Einer Person wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Eine weitere Person war trotz Entzug des Führerausweises unterwegs.
- Sonntag, 1:05 Uhr, Oberriet, 30-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.60 mg/l, Führerausweis abgenommen.
- Samstag, 03:40 Uhr, Goldingen, 59-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.
- Samstag, 3 Uhr, Buchs, 26-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.
- Freitag, 06:35 Uhr, Buchs, 54-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss und trotz Entzug des Führerausweises, beweissichere Atemalkoholprobe zeigten einen Wert von über 0.4 mg/l.
- Freitag, 23:42 Uhr, Uznach, 38-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.
Die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.