Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen und zwei Personen der Führerausweis für die Schweiz aberkannt. Zwei Personen mussten auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Die Fälle von letzter Nacht
Freitag, kurz nach 23 Uhr, Balgach, 53-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.45mg/l, Führerausweis abgenommen.
Freitag, 23:30 Uhr, Wattwil, 68-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.63mg/l, Führerausweis abgenommen.
Freitag, 23:55 Uhr, Mels, 32-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.45mg/l, Führerausweis abgenommen.
Samstag, 00:40 Uhr, Jona, 36-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.98mg/l, Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Samstag, kurz vor 2 Uhr, Mels, 46-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Samstag, 02:40 Uhr, Oberriet, 20-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft und trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen.
Die Autofahrer/-innen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.