Der Gemeinderat Schmerikon hat mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bei der Prüfung des Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojektes Aabach 2. Etappe Vorbehalte zur Gewässerraumausscheidung anbringt.
Die Gewässerschutzgesetzgebung verlangt bei Oberflächengewässer die planerische Festlegung des Raumbedarfs für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung. In Abstimmung mit den Gemeinden Uznach und Schmerikon und dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hatten die Planer für den Abschnitt im Siedlungsgebiet den Gewässerraum aufgrund der baulichen Gegebenheiten in dicht überbauten Gebieten reduziert.
Kein «dicht überbautes Gebiet» – Baulinie mitten durch Gebäude
Das BAFU erachtet die Voraussetzung für «dicht überbautes Gebiet» als nicht gegeben und erwartet, dass der Gewässerraum nach den allgemeinen Bestimmungen von Art. 41a der Gewässerschutzverordnung mit einer Breite von 44 m auch im Siedlungsgebiet festzulegen ist. Diese Baulinie würde mitten durch die bestehenden Gebäude verlaufen und aufgrund der Bautiefe jede weitere bauliche Entwicklung auf diesen Grundstücken verhindern. Gemeinsam mit dem Gemeinderat Uznach wird das Gespräch mit dem BAFU gesucht.
Die Information der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, vorgesehen am 31. August 2022 in der Uzner Aula Haslen, wird vorerst aufgeschoben, da somit eine öffentliche Projektauflage im September unwahrscheinlich ist.