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30.08.2023
29.08.2023 23:15 Uhr

Maisschädling breitet sich aus

Der Maiswurzelbohrer hat ein hohes Schadenpotenzial. Beim Befall fressen seine Larven die Wurzeln von Maispflanzen des Folgejahrs.
Der Maiswurzelbohrer hat ein hohes Schadenpotenzial. Beim Befall fressen seine Larven die Wurzeln von Maispflanzen des Folgejahrs. Bild: Wikimedia Commons
Der schädliche Maiswurzelbohrer wird in der Ostschweiz und in Schwyz immer häufiger nachgewiesen. Der Kanton St.Gallen schränkt den Maisanbau nun weiter ein, auch im Linthgebiet.

Der Maiswurzelbohrer breitet sich weiter aus. An 26 Standorten in den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Schwyz sind Fallen aufgestellt worden, an 19 davon konnte er nachgewiesen werden. Der Maiswurzelbohrer breitet sich neu vermehrt auch im Fürstenland aus. Weil der Käfer grosses Schadenspotenzial hat, muss der Maisanbau eingeschränkt werden.

Der Maiswurzelbohrer legt im Herbst seine Eier in bestehende oder bereits abgeerntete Maisfelder. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und fressen dann die Wurzeln der Maispflanze. Weil die Larven auf Mais angewiesen sind, kann der Maiswurzelbohrer mit einer geeigneten Fruchtfolgestrategie erfolgreich bekämpft werden.

Einschränkungen praktisch im ganzen Linthgebiet

Ist an einem Standort der Maiswurzelbohrer nachgewiesen worden, ist gemäss Bundesvorgaben deshalb in einem Radius von 10 Kilometern zwingend eine Fruchtfolge einzuhalten. Das bedeutet, dass hier im kommenden Jahr kein Mais angebaut werden darf. Das Landwirtschaftsamt hat am 14. September 2022 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

In folgenden Gebieten ist es deshalb verboten, im Jahr 2024 auf Flächen Mais anzupflanzen, auf denen bereits im Jahr 2023 Mais angebaut wurde: auf dem gesamten Gebiet der politischen Gemeinden Rapperswil-Jona, Schmerikon, Uznach, Benken, Wil, Zuzwil, Uzwil, Jonschwil, Lütisburg, Oberuzwil, Degersheim, Flawil, Oberbüren, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Gossau, Andwil, Waldkirch, Gaiserwald St.Gallen, Wittenbach Häggenschwil, Muolen, Berg, Steinach, Tübach, Mörschwil, Untereggen, Goldach, Rorschach, Rorschacherberg, Eggersriet, Thal, Rheineck, St.Margrethen, Berneck, Au, Widnau, Balgach, Diepoldsau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg, Oberriet, Rüthi, Sennwald, Gams, Grabs, Buchs, Sevelen, Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad-Ragaz.

In einem 10-Kilometer-Radius um die Befallsherde darf in folgenden Gemeinden 2024 ebenfalls kein Mais angepflanzt werden: Neckertal, Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Kirchberg, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis, Weesen, Mels und Pfäfers gemäss beiliegendem Planausschnitt vom 17. August 2023 unter Maiswurzelbohrer | sg.ch.

Die Verfügung des Kantons St.Gallen kann unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24