Am Mittwoch berichtete das «St.Galler Tagblatt» kritisch über den Wattwiler Arzt Rainer Schregel, der sich in einem Video ebenso kritisch zur offiziellen Coronapolitik des Kantons äussert. Schregel mache gegen die Coromassnahmen mobil, seine Argumentation sei lückenhaft, die Schlussfolgerungen seien überspitzt und die Worte martialisch, heisst es im Text der Journalistin Noemi Heule.
«Goebbels kleines Mädchen»
Die Reaktion des Amtsarztes liess nicht lange auf sich warten: Der Facharzt für Allgemeine Innere Medizin wendete sich noch am Tag der Publikation in einem Facebook-Post an die Journalistin und schreibt: «Ich hoffe, dass es Ihnen ein feuchtes Träumchen bereitet hat, ein kleines tendenziöses Artikelchen zu verfassen. Ein kleines Mädchen mit dem höchsten Studienabschluss Bachelor ...»
Danach folgt eine Ausführung über seine Ausbildung und dass er wohl mehr Leben gerettet als die Journalistin Menschen kennengelernt hätte. Ausserdem habe er einen besseren Charakter als sie. Zum Schluss schreibt Schregel: «...wäre Ihr Artikel vor 80 Jahren im 'Völkischen Beobachter' erschienen, hätte Joseph Goebbels Sie als 'Mein kleines Mädchen' bezeichnet.»
Nazivergleiche, Sexismus, Chauvinismus: Rainer Schregel, der in Wattwil ein siebenköpfiges Ärztehaus der Kette Medbase leitet, habe damit die rote Linie überschritten und sei «untragbar», findet Tagblatt-Chefredaktor Stefan Schmid in seinem Kommentar.
«Verhalten ist nicht vereinbar»
Mittlerweile wurde Schregels Post gelöscht. Doch dieser sorgte nicht nur bei den Usern für Aufsehen, die ihn mehrfach teilten. Auch das St.Galler Gesundheitsdepartement hat Wind von Schregels Wutausbruch auf den sozialen Medien gekriegt und am Freitag in einer Mitteilung mitgeteilt: «Amtsärzte haben im Kanton St.Gallen eine besondere Visibilität, denn sie sind Amtspersonen, welche den Staat vertreten. Aus diesem Grund wird von den Amtsärzten auch eine Sensibilität in Bezug auf ihre Doppelrolle (Amtsperson vs. Privatperson) und ihre Äusserungen in der Öffentlichkeit erwartet. Das Verhalten in den sozialen Medien ist aus Sicht des Gesundheitsdepartementes mit dem Amt als Amtsarzt nicht vereinbar.»
Als Folge wird Rainer Schregel als Amtsarzt abberufen. Dies bedeutet, dass er während des laufenden Verfahrens nicht mehr amtsärztlich tätig sein darf.