Summa Summarum hat der wegen mehrfachen Betrugs und Umweltverschmutzung verurteilte ehemalige Käser eine unbedingte Gefängnisstrafe von 63 Monaten abzusitzen. Gegen das Urteil des St.Galler Kantonsgerichts hat Wick Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dieses wurde von den höchsten Richtern in Lausanne abgewiesen, schreibt die Linth-Zeitung.
Für Karl Wick gibt es nun keine juristischen Schlupflöcher mehr. Selbst eine allfällige Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) würde am Vollzug der Strafe nichts ändern.
Offen ist, wo sich Wick aufhält. Sollte er nicht bald seine Strafe antreten, wird er zur Verhaftung ausgeschrieben.