Etliche Fragen und Anregungen machen deutlich, dass viele Interessierte die Grundlagen nicht kennen, die zur geplanten Verschiebung resp. zum beabsichtigten Neubau des Bushofs geführt haben, aber ebenso zeigen diverse Rückmeldungen, dass eine gänzliche Verschiebung des Bushofs auf die heutige P+R-Anlage ebenso kritisch beurteilt wird wie die teilweise Verschiebung der SBB-Parkplätze an die Benknerstrasse.
Zwingende Erneuerung, Fragen bei Verschiebung
Das Zentrum rund um den Bahnhof kann sich nach Meinung des Gemeinderats besser entwickeln, wenn der Bushof nach Osten verschoben wird. Wenn die Areale Streuli und SBB West entwickelt und mit Wohnbauten besetzt werden, sollte der Bushof nicht länger über die Eisenbahnstrasse angefahren werden müssen.
Der Bushof muss so oder so erneuert werden: Benötigt werden 8 behindertengerechte Perrons. Heute sind lediglich 4 Perrons vorhanden, die nicht behindertengerecht sind.
Aus städtebaulichen Gründen soll der Bushof nach Osten verschoben werden, um eine mit Bäumen versehene Parkanlage («Bahnhofplatz») schaffen zu können. Diese schafft einen Übergang zwischen den unterschiedlichen Gebäudedimensionen Bahnhofsgebäude, Südfassade Neubau Streuli-Areal (mit Hochpunkt) und Neubau SBB Areal West. Es stellt sich nur die Frage, ob der Bushof deswegen ganz nach Osten auf die heutige P+R-Anlage verschoben werden muss.
Der Gemeinderat verfolgt folgendes Vorgehen
- Es werden erneut Möglichkeiten gesucht, den Bushof weniger stark nach Osten zu verschieben, sprich einen Schwerpunkt im Raum des heutigen avec-Kioskes zu bilden und westlich und/oder östlich davon Bus-Perrons anzuhängen.
- Die Verlagerung eines Teils der SBB-Parkplätze an die Benknerstrasse wird aus dem Konzept genommen. Im Gegenzug sind die Möglichkeiten aufzuzeigen, die sich bei der Entwicklung der Gebiete Raiffeisen / Erweiterung Takt 3 oder SBB Areal West ergeben. Bis diese Bauten erfolgen, kann mit der P+R-Anlage auf den Kiesplatz westlich des heutigen Bushofs ausgewichen werden. Hierzu sind weitere Gespräche mit der SBB zu führen.
- Die Erkenntnisse aus dem Mitwirkungsverfahren sollen mit den Verkehrsbetrieben, dem Amt für öffentlichen Verkehr und den Anstösserinnen und Anstössern besprochen werden. Danach wird die Bevölkerung zu einem Informationsanlass eingeladen werden.