Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Weesen
01.02.2023
01.02.2023 10:16 Uhr

Kirschlorbeer ist «Neophyte des Monats» im Februar

Unerwünscht: Kirschlorbeer. Einheimische Alternativen sind beispielsweise Eibe, Gemeiner Liguster, Stechpalme und Hainbuche.
Unerwünscht: Kirschlorbeer. Einheimische Alternativen sind beispielsweise Eibe, Gemeiner Liguster, Stechpalme und Hainbuche. Bild: zVg
Die Gemeinde stellt im Februar den Kirschlorbeer als «Neophyte des Monats» vor. Ziel ist es, die weitere Verbreitung unerwünschter Pflanzenarten zu verhindern.

Der Kirschlorbeer (lat. Prunus laurocerasus) blüt im April und Mai in Wäldern und Gärten sowie an Wald- und Wegrändern. Diese Neophyte kann bis 6 Meter hoch werden und stammt ursprünglich aus Westasien und Südeuropa.

Diese sehr oft in Gärten angepflanzte Art verbreitet sich sehr schnell und effizient in der Landschaft. Sie bildet Dickichte, welche beispielsweise die natürliche Waldverjüngung behindern können. Dadurch wird die einheimische Vegetation verdrängt. Zudem bietet der Kirschlorbeer unseren einheimischen Tierarten keine Lebensgrundlage.

Vorbeugung und Bekämpfung

Der Kirschlorbeer soll nicht mehr gepflanzt werden. Aufkommende Jungpflanzen und bestehende Sträucher sollen ausgerissen oder mitsamt den Wurzeln ausgegraben werden. Regelmässige Kontrollen und wiederholtes Ausreissen bleiben notwendig. Die Blüten, Beeren und Wurzeln sollen in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden – nicht im Kompost und Grüngut.

Alle Informationen zum Kirschlorbeer und wie er beseitigt werden kann, gibt es in diesem PDF.

Spezialsäcke

Um die Bekämpfung der Ausweitung und die richtige Entsorgung zu unterstützen, wird in den Gemeinden der Region Zürichsee-Linth ein Spezialsack dafür angeboten.

Bezug
Die entsprechenden Säcke können auf der Gemeindeverwaltung im Front Office oder beim Entsorgungspark an der Moosstrasse (Öffnungszeiten: Mittwoch 17:00-18:00 Uhr und Samstag 10:00-11:30 Uhr) gratis bezogen werden.

Entsorgung
Die vollen Neophytensäcke können mit dem normalen Hauskehricht mitgegeben werden. Eine Entsorgung mit Grüngut ist verboten, da diese Pflanzen verbrannt werden müssen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Gemeinde Weesen