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28.01.2023

Vignettenwechsel nicht vergessen

Die Kantonspolizei St.Gallen erinnert an die Frist zur Anbringung der Autobahnvignette 2023. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei St.Gallen erinnert an die Frist zur Anbringung der Autobahnvignette 2023. (Symbolbild) Bild: Kapo SG
Ab Mittwoch, 1. Februar 2023, muss laut Polizei auf abgabepflichtigen Nationalstrassen die Autobahnvignette 2023 angebracht sein. Bei Routinekontrollen wird auch deren Gültigkeit überprüft.

Die Übergangsfrist für den Wechsel der Vignette läuft diesen Mittwoch ab. Danach ist nur noch die Autobahnvignette für das Jahr 2023 gültig.

Bei Routinekontrollen der Kantonspolizei St.Gallen wird unter anderem auch die Gültigkeit der Vignette überprüft. Fahrzeugführende, die ohne gültige Vignette auf einer Autobahn angehalten werden, müssen mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken rechnen.

Wo die Vignette anzubringen ist

Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt anzubringen:

  • Bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
  • Bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Ort.

Weitere Informationen zur Vignette stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung: Vignette (Autobahngebühren) (admin.ch).

Kapo SG