Im Dezember schrieb die GLP Linth, dass der Bedarf nach neuen Bestattungsformen ausgewiesen sei und Bürgerinnen und Bürger wären überzeugt, dass der Grünraumkorridor vom Meienberg, über den Grünfelspark und den Friedhof Frohbühl durch den Waldfriedhof sinnvoll ergänzt wird.
Und weiter: «Ein kleiner Teil der Wiese ist heute nicht Teil des Projekts, da das Grundstück 3916J nicht der Stadt, sondern der Katholischen Kirche Rapperswil-Jona gehört. Wir sind der Meinung, dass das Projekt Waldfriedhof auch im Interesse der Katholikinnen und Katholiken umgesetzt wird.» Die GLP forderte schliesslich die Katholische Kirche auf, sich am Projekt zu beteiligen und das Grundstück zur Erweiterung des Waldfriedhofs zur Verfügung zu stellen.
Kirche lehnt ab
Der Kirchenverwaltungsrat der Katholischen Kirchgemeinde Rapperswil-Jona hat sich in der Zwischenzeit mit der Forderung auseinandergesetzt.
Er schreibt: «Es gilt, drei unterschiedliche Interessen abzuwägen, welche alle im öffentlichen Interesse sind: Das Bestattungswesen, die Begrünung der Stadt inkl. Biodiversität sowie das Bedürfnis nach bezahlbarem Wohnraum.»
Im Bestattungsbereich sehe die katholische Kirchgemeinde keinerlei Bedarf. Sie verfüge selbst über vier Friedhöfe, und ein allfälliges Bedürfnis nach alternativen Bestattungsformen sei äusserst klein. Die Behauptung der GLP, wonach ein Bedarf ausgewiesen sei, könne nicht nachvollzogen werden – schon gar nicht im Zentrum der Stadt. Ausserdem werde bezweifelt, dass an diesem Ort überhaupt ein Wald entstehen könne, der diesem Namen auch gerecht würde.
Und weiter: «Bezüglich der Begrünung der Stadt bzw. der Biodiversität ist der katholische Kirchenverwaltungsrat der Ansicht, dass schon mit dem Meienberg und dem Grünfelsareal, aber auch mit dem grosszügigen Park beim Bahnhof Jona und mit dem Kirchenhügel bei Weitem genug Grünbereich im Zentrum von Jona vorhanden ist. Eine Erweiterung im Zentrum ist nicht notwendig.»
Eine Aufgabe der öffentlichen Hand sei es aber, bezahlbaren Wohnraum in Rapperswil-Jona zu fördern. Dies ergebe sich aus Art. 4ter lit. a) der Gemeindeordnung. Diesem öffentlichen Auftrag würde der Stadt seit Jahren wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der katholische Kirchenverwaltungsrat möchte deshalb die Parzelle der Kirchgemeinde für diese letztgenannte Aufgabe nutzen, zumal es sich um bereits eingezontes Bauland der Zone W3 mitten im Zentrum Jona handle.
Der Kirchenverwaltungsrat lehne deshalb die – Zitat: «wenig begründete» – Forderung ab.
In den letzten Zeilen bedauert der Kirchenverwaltungsrat, dass die Forderungen öffentlich gestellt und zuvor kein persönlicher Kontakt aufgenommen wurde. Dies verleihe dem Anliegen «einen etwas fahlen Beigeschmack».
Wie wohl die GLP Linth reagiert?