Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, hat die vorberatende Kommission die strittigen Punkte der Vorlage ein zweites Mal beraten.
Nach eingehender Diskussion beantragt sie dem Kantonsrat, das Härtefallprogramm 2021 noch einmal zu öffnen, so dass eine Härtefallzahlung auch für den Monat Dezember 2021 beantragt werden kann. Unterstützt werden sollen jene Unternehmen, die insgesamt in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 trotz aller bisheriger Unterstützungsleistungen pandemiebedingte ungedeckte Fixkosten ausweisen. Verluste infolge freiwilliger Betriebsschliessungen sollen nicht entschädigt werden.
Das kantonale Härtefallprogramm 2022 begrüsst die Kommission. Sie beantragt dem Kantonsrat, dass grundsätzliche alle Betriebe, die in der Vergangenheit antragsberechtigt waren, im neuen Programm wiederum ungedeckte Kosten geltend machen können. Die Geltendmachung und Auszahlung von Härtefallgeldern soll auf das erste Quartal 2022 begrenzt werden.
Gesuche ab Mitte Mai 2022 einzureichen
Die Gesuche für die Härtefallprogramme 2021 und 2022 sind je separat elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Hintergrundinformationen werden ab Mitte Mai 2022 auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet.
Eine Unterstützung von Seilbahnunternehmen gestützt auf das Bundesgesetz über die Personenbeförderung lehnt die Kommission nach kontroverser Diskussion ab. Sie beantragt dem Kantonsrat, den so genannten «Seilbahnartikel» sogar gänzlich aus der Gesetzesvorlage zu streichen.
St.Galler Kantonsrat berät in der Junisession
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster und zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.22.04 zu finden.