Vor einem Jahr, anfangs 2021, wurden die Benknerinnen und Benkner eingeladen, mittels Mitwirkung ihre Rückmeldungen zur geplanten räumlichen Entwicklung, zu den Zielen der Ortsplanungsrevision und dem ersten Entwurf des kommunalen Richtplans zu geben.
Im letzten Jahr hat der Gemeinderat, zusammen mit dem Planungsbüro suisseplan, intensiv am kommunalen Richtplan gearbeitet und die Rückmeldungen der Bevölkerung aus dem Mitwirkungsprozess einfliessen lassen. An der Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 wurde dieser nun verabschiedet und wird nun beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG zwecks kantonaler Vorprüfung eingereicht. Nach Abschluss und Auswertung der kantonalen Vorprüfung wird der Gemeinderat die Bevölkerung informieren und den kommunalen Richtplan zur Ansicht veröffentlicht.
Gerne gibt der Gemeinderat bereits jetzt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen seit der öffentlichen Mitwirkung.
Innenentwicklung und Bodennutzung
Die Innenentwicklungsstrategie wurde im Richtplan und in den Massnahmenblättern umgesetzt. Es wird definiert, in welchen Quartieren durch die Zonenplanung eine Entwicklung mittels Aufzonierung angestossen werden soll. Verschiedene Ziele zu Gestaltung, Freiräumen und Ökologie sichern dabei die Wohnqualität.
Mit den nachweislichen Bestrebungen zur Innenentwicklung und den aktualisierten Berechnungen für die Bauzonenkapazitäten hat uns das AREG im November 2021 darüber informiert, dass es voraussichtlich möglich sein wird, zukünftig ein kleineres zentrumsnahes Gebiet innerhalb des Siedlungsgebiets neu einzuzonen. Dieses wurde im Richtplan neu vorgesehen.
Potenzielle kurzfristige und langfristige Siedlungserweiterungsgebiete für Wohn- oder Mischzonen sind im kommunalen Richtplanentwurf vorgeschlagen.
Ansässiges Gewerbe erhalten und stärken
Der im Richtplan vorgeschlagene Standort Starrberg wurde für die Erweiterung der Industrie- und Gewerbezone nochmals intensiv geprüft und nicht weiterverfolgt.
Für das ansässige Gewerbe bestehen im Gebiet Neubruch Möglichkeiten zur Erweiterung. Das Gebiet Neubruch soll als Gewerbeschwerpunkt gestärkt werden. Dazu mussten verschiedene Abklärungen getätigt und der Nachweis erbracht werden, dass in den übrigen Gemeinden kein frei verfügbares Land in dieser Zone bekömmlich ist. Zudem müssen Massnahmen zur Siedlungsentwässerung realisiert werden.
Im Richtplan werden kurzfristige und langfristige Siedlungserweiterungsgebiete für das Gewerbe geplant. Diese Erweiterungen sind nur unter Nachweis mit einem konkreten Projektvorhaben bzw. des konkreten Vorprojekts der ortsansässigen Betriebe möglich.
Dorfleben erhalten und fördern
Die Gestaltung der öffentlichen Räume wurde mit detaillierteren Massnahmenblättern in den kommunalen Richtplan aufgenommen.
Es werden Ziele zur Erreichbarkeit, Nutzung und Aufwertung im Zentrum und in den Quartieren definiert.
Freiraumgestaltung und Siedlungsrand
Der kommunale Richtplan definiert unter anderem, dass für Spielplätze und ruhige Aufenthaltsorte schattenspendende Bäumen, Sitzgelegenheiten sowie eine attraktive, aber immissionsarme Beleuchtung vorgesehen und der Siedlungsrand zukünftig attraktiver gestaltet werden soll.
Massnahmen für die Regenwasserentsorgung im Siedlungsgebiet wurden definiert und sind einerseits wichtig für Anpassung an den Klimawandel und andererseits für die Entlastung der Pumpen der Linthebene Melioration.
Motorisierter Individualverkehr und Parkierung
Durch die Aufwertung des Strassenraums, vorgesehenen Tempo-30-Zonen in den Quartieren und einer Verkehrsberuhigung im Zentrum im Rahmen des Projekts Dorfdreieck, soll der Verkehr siedlungsverträglich abgewickelt werden.
Betreffend Parkierung soll ein Parkierungskonzept mit Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze umgesetzt werden.
Velo- und Fusswege
Mittels der zahlreichen Eingaben zu Schwachstellen im Fuss- und Velowegenetz wurden im kommunalen Richtplan Strecken und Verkehrswege definiert, die zur Lückenschliessung beitragen sollen.
Weiteres Vorgehen
Der kommunale Richtplan wird nach der Vorprüfung durch das AREG nochmals bereinigt. Anschliessend wird der Gemeinderat über den kommunalen Richtplan informieren und der Bevölkerung vorlegen. Erst danach erfolgt die Genehmigung des behördenverbindlichen Richtplans durch den Gemeinderat.
Sobald diese genannten Arbeiten abgeschlossen sind, wird in einem weiteren Schritt der Zonenplan und die Schutzverordnung mit dem Baureglement bereinigt. Dafür erhalten wiederum alle Bürgerinnen und Bürger Möglichkeit zur Mitwirkung und anschliessenden Einsprachemöglichkeiten.