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Kanton
27.01.2022

Präzisierung beim Öffentlichkeitsgesetz

Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu Informationen über die Tätigkeit z.B. des Kantonsparlaments.
Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu Informationen über die Tätigkeit z.B. des Kantonsparlaments.
Die Staatswirtschaftliche Kommission des St.Galler Kantonsrats hat einen Nachtrag zum Öffentlichkeitsgesetz beraten und hält die Präzisierung des Geltungsbereichs für sinnvoll. Sie beantragt, darauf einzutreten.

Das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip ist seit sieben Jahren in Anwendung. Mit dem vorliegenden II. Nachtrag regelt die Regierung die Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des Kantons- und der Gemeindeparlamente und ihrer Organe sowie zu deren amtlichen Dokumenten.

Weiter ist im Nachtrag das Verfahren festgelegt, wie ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Öffentlichkeitsgesetz in der Praxis bewährt

Der Kommission wurde eine Würdigung des bestehenden Gesetzes dargelegt. Die Kommission, unter dem Präsidium von Dominik Gemperli, Goldach, ist überzeugt, dass sich das Öffentlichkeitsgesetz in der Praxis bewährt hat und dass der präventive Aspekt des Gesetzes das Bewusstsein für eine transparentere Amtstätigkeit geschärft hat. Die Kommission folgt der Meinung der Regierung, dass keine tiefgreifende Revision nötig ist.

Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst, dass mit dem Nachtrag die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen geregelt und den Parlamenten überlassen werden soll, wie sie die Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen. Ebenso unterstützt sie, dass die Verfahrensführung für den Kantonsrat bei den Parlamentsdiensten liegen soll.

Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass ein Änderungsbedarf zum Verfahren im Geschäftsreglement des Kantonsrates besteht, nach dem die Leiterin oder der Leiter der Parlamentsdienste für den Kantonsrat Handlungen im Rahmen des Öffentlichkeitsgesetzes vornimmt. Sie beantragt deshalb, dass das Präsidium die Folgeanpassungen möglichst bald vorzunehmen hat.

Vorlage während Februarsession 2022 im Kantonsrat

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession 2022 in erster Lesung.

Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.21.13 zu finden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen