Die Regierung legt dem Kantonsrat einen entsprechenden Nachtrag zum Öffentlichkeitsgesetz vor, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Den Anstoss dazu gab Ende 2019 eine Motion im kantonalen Parlament.
Bei Gesuchen um Zugang zu Informationen und Dokumenten des Kantonsrats soll die Leiterin oder der Leiter der Parlamentsdienste für die Verfahrensführung zuständig sein. Den Gemeindeparlamenten will die Regierung selbst überlassen, wie sie die Information der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und den Zugang zu amtlichen Dokumenten sicherstellen wollen.
Die nötigen Bestimmungen sollen in den jeweiligen Geschäftsreglementen erlassen werden. Solange keine solchen Ausführungsbestimmungen bestehen, will die Regierung das kantonale Öffentlichkeitsgesetz als ergänzendes Recht sachgemäss anwenden.