Die Situation kennen viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Freien abgestellt haben: In der kalten Jahreszeit sind die Scheiben von einer teils hartnäckigen Eisschicht bedeckt. Dann ist vor Antritt der Fahrt Scheibenkratzen angesagt. Doch wie ist es mit der Schneeschicht auf dem Autodach? Kann man sich die Mühe sparen und losfahren, wenn sonst die Scheiben frei sind?
Weg mit dem Schnee!
Die Antwort ist klar: Nein. Schnee auf Fahrzeugdächern und auch auf Motorhauben soll vollständig entfernt werden, wie die Kantonspolizei schreibt. Dies steht im Strassenverkehrsrecht zwar nicht wörtlich geschrieben, doch diese Pflicht ergibt sich aus grundsätzlichen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts:
Einerseits dürfen Fahrzeuge nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie betriebssicher sind und sich in vorschriftsgemässem Zustand befinden. Es darf niemand gefährdet und nichts beschädigt werden. Anderseits darf niemand gefährdet oder belästigt werden – und es darf nichts ab Fahrzeugen herunterfallen oder heruntergeweht werden können.