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28.09.2021
28.09.2021 13:57 Uhr

Horror-Crash fordert Todesopfer

Die Kollision ereignete sich am Dienstag kurz vor 02:40 Uhr auf der Autobahn A3 zwischen Walenstadt und Murg, im Tunnel Quarten.
Die Kollision ereignete sich am Dienstag kurz vor 02:40 Uhr auf der Autobahn A3 zwischen Walenstadt und Murg, im Tunnel Quarten. Bild: Kapo SG
Am Dienstag hat sich im Tunnel Quarten, eine Frontalkollision zwischen einem Auto und einem Sattelschlepper ereignet. Der bislang unbekannte Autofahrer ist dabei verstorben.

Der Verkehr auf der Autobahn A3 wurde vergangene Nacht aufgrund von Bauarbeiten auf der südlichen Fahrbahn Richtung Sargans auf der nördlichen Fahrbahn Richtung Zürich im Gegenverkehr geführt. Gemäss bisherigen Erkenntnissen dürfte ein bislang nicht identifizierter Autofahrer mit seinem Auto aus unbekannten Gründen auf den Überholstreifen geraten sein. Dort prallte das Auto frontal gegen einen korrekt entgegenkommenden Sattelschlepper eines 32-jährigen Mannes.

Nur noch den Tod feststellen können

Das Grossaufgebot an Rettungskräften, bestehend aus mehreren Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen, des Rettungsdienstes, der Rega sowie der zuständigen Feuerwehr, konnte nur noch den Tod des Autofahrers feststellen. Er musste von der Feuerwehr aus dem stark beschädigten Auto geborgen werden. Der Autofahrer ist bislang noch nicht abschliessend identifiziert. Der Lastwagenchauffeur wurde beim Unfall leicht verletzt. Er wurde Rettungsdienst zur Kontrolle ins Spital gebracht. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung ist die Autobahn A3 zwischen Flums und Murg auf unbekannte Dauer, bis zur Bergung der Fahrzeuge, gesperrt.

Update der Kapo

Nach mehreren Untersuchungen konnte die Kapo mit mehr Details über den Unfall berichten:

Beim verstorbenen Autofahrer handelt es sich um einen im Kanton Graubünden wohnhaften 77-jährigen Schweizer. Die Unfallursache wird durch die Kantonspolizei St.Gallen und Spezialisten der Verkehrspolizei und des Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen noch genau untersucht. Bislang kann festgehalten werden, dass die Signalisation den geltenden Vorschriften entsprochen hat und die Gegenverkehr-Situation in der Unfallnacht nicht haupt-ursächlich für den Unfall gewesen sein dürfte. Bei beiden Unfallbeteiligten wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Beim Lastwagenchauffeur bestanden keine Anzeichen auf Fahrunfähigkeit.

Kurz vor 9:30 Uhr konnte die Autobahn A1 in Richtung Zürich wieder freigegeben werden. Die Fahrbahn in Richtung Chur konnte bereits rund eine Stunde vorher wieder geöffnet werden.

Kapo SG