Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesrat hat heute entschieden, die Zertifikatspflicht ab kommenden Montag, 13. September 2021, auszuweiten bis voraussichtlich 24. Januar 2022. Wenn sich die Lage in den Spitälern entspannt, kann sie aber früher aufgehoben werden.
Zertifikatspflicht:
- Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants
- Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc.
- Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen)
Wer sich der Pflicht widersetzt, kann mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.
Keine Zertifikatspflicht:
- Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (z.B. Sporttrainings oder Musikproben).
- religiöse Veranstaltungen, Bestattungsfeiern, Treffen etablierter Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit unter 50 Personen
- Treffen von Parlamenten und Gemeindeversammlungen
- öffentlichen Verkehr, Detailhandel sowie im Transitbereich von Flughäfen
- Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen, wie etwa Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote, Gastronomieangebote in sozialen Anlaufstellen
- Aussenräume (ausser die Besucherinnen und Besucher von Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetrieben wechseln zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her)