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Eschenbach
07.09.2021
07.09.2021 07:05 Uhr

Bewusstloser verursacht Schaden über CHF 80'000

Eine Schulhausfassade brachte den Wagen des bewusstlosen Fahrers schlussendlich zum Stillstand.
Eine Schulhausfassade brachte den Wagen des bewusstlosen Fahrers schlussendlich zum Stillstand. Bild: ZVG / Kapo SG
Ein 73-jähriger Mann baute mit seinem Auto in St. Gallenkappel einen Unfall. Der Rentner verlor das Bewusstsein – und das nicht zum ersten Mal. Deshalb wird er entsprechend gebüsst.

Am 5. Februar 2021 kam es in St. Gallenkappel zu einem Unfall wegen medizinischen Problemen des Fahrers: Der 73-Jährige fuhr zusammen mit einer 56-jährigen Mitfahrerin auf der Rickenstrasse Richtung Neuhaus, ohne dabei das Tempolimit zu überschreiten. Eingangs St.Gallenkappel geschah es: Der Mann verlor schlagartig sein Bewusstsein. Das Auto geriet auf die Gegenfahrbahn und dort sogar kurz auf das Trottoir. Die Frau griff ins Lenkrad und brachte das Auto zurück auf die rechte Fahrbahnhälfte, doch sie konnte den Wagen nicht kontrollieren.

In Schulhausfassade geprallt

Gemäss Linth-Zeitung überfuhr das Auto zwei Randsteine und landete dann auf einem Parkplatz bei der Schulstrasse. Da knallte es zuerst gegen einen Schneepfosten, anschliessend in einen parkierten Mercedes und schlussendlich in die Hausfassade einer Schule, welche den Wagen dann zum Stillstand brachte. Wie durch ein Wunder wurden weder Passanten, noch Verkehrsteilnehmende noch die Mitfahrerin verletzt. Nur der 73-jährige Fahrer brach sich das Brustbein. Zudem musste er seinen Führerausweis abgeben. 

Das Blackout ist nämlich nicht aus heiterem Himmel passiert, wie die Linth-Zeitung aufzeigt: Arztberichte belegen, dass im letzten Jahr immer wieder Sprachstörungen und Aussetzer aufgetreten seien, was für epileptische Anfälle sprechen würde. Da der Mann selbst keine Abklärungen für seine Fahrfähigkeit getroffen hat, steht im Strafbefehl, er habe pflichtwidrig und unvorsichtig gehandelt.

Fahrlässiges Fahren in nicht fahrfähigem Zustand

Der Rentner machte sich des fahrlässigen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand schuldig und muss Bussen, Gebühren und besondere Auslagen in der Höhe von 2'200 Franken bezahlen. Höchstwahrscheinlich wird der zu bezahlende Betrag noch höher werden, da durch den Unfall ein Sachschaden von über 80'000 Franken entstanden ist.

Linth24