Die vom Stadtrat von Rapperswil-Jona im August 2016 eingeleitete KESB-Klage gegen die Obersee Nachrichten und zwei ihrer Redaktoren (Mario Aldrovandi und den hier schreibenden Bruno Hug) wurde nun vor Bundesgericht entschieden. Das Urteil fügt dem Stadtrat eine Schmach zu.
Seit zwei Jahren schweigt der Stadtrat über die bei ihm im KESB-Prozess aufgelaufenen Kosten. Am 17. Mai 2019 teilte er letztmals mit, der Prozess habe die Stadt bis dannzumal 570'000 Franken gekostet.
Dazu addierten sich danach noch die Kosten für das St. Galler Obergericht und das Bundesgericht, welche mit mindestens 200'000 Franken zu Buche schlagen dürften, sowie die Folgekosten der Entlassung von Dr. Grob. Allein die Personalsuche danach kostete die KESB gemäss Stadtrat 90'000 Franken. Deftig einschenken dürfte auch noch die Auseinandersetzung mit Dr. Grob selbst (siehe untenstehender Kommentar).
Vergeudetes Steuergeld
Die Stadtrats-Streiterei dürfte die Steuerzahler somit gegen 1 Million Franken kosten. Dazu darf man aus dem Stadthaus nun endlich Fakten erwarten.
Doppelt tragisch ist, dass auch die 10 unbeteiligten KESB-Gemeinden von Rapperswil bis Amden mitbluten müssen. Im Mai 2019 waren dies gemäss Stadtrat 260'000 Franken. Mittlerweile dürfte der Betrag auf weit über 300'000 Franken gestiegen sein. Die kleineren Obersee-Gemeinden hätten mit dem vergeudeten Steuergeld wohl lieber Gescheiteres gemacht.
Falschinfos zum Bundesgericht
Im Ergebnis kostet das stadträtliche Abenteuer die Steuerzahler eine Riesensumme und zum Schluss kann sich der Stadtrat gegenüber den Journalisten vor Bundesgericht in seinen zentralen Klagepunkten nicht durchsetzen. Dies versucht er in seiner heutigen Medienmitteilung (siehe PDF am Ende dieses Artikels) mit streckenweise falschen und irreführenden Aussagen zu beschönigen.
Gemäss dem nun vorliegenden Bundesgerichtsurteil haben die beklagten Journalisten zur Hälfte obsiegt. Damit schickt das Bundesgericht die Sache zurück ans Kantonsgericht zur Neuverteilung der Kosten.
Seinerseits teilte das Bundesgericht seine Gerichtskosten hälftig zwischen Stadt/Dr. Grob und den Journalisten. Die Anwaltskosten haben die Parteien selbst zu berappen.
Ebenfalls falsch versucht die Stadt in ihrer Medienmitteilung darzustellen, das Bundesgericht habe die städtische Klage wegen einer persönlichkeitsverletzenden Kampagne geschützt. Das ist irreführend: Weil die angebliche Kampagne Schnee von gestern ist, äussert sich das Bundesgericht dazu nicht und schreibt die Klage in dieser Frage als gegenstandslos ab.