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Kanton
26.06.2021

Schleppschlauch: Positiver Effekt ist fraglich

Der Einsatz emissionsmindernder Gülle-Ausbringverfahren wird ab 2022 obligatorisch.
Der Einsatz emissionsmindernder Gülle-Ausbringverfahren wird ab 2022 obligatorisch. Bild: zvg
Der Nationalrat hält am Schleppschlauch-Obligatorium fest. Der Schweizer Bauernverband bedauert den Entscheid und sieht darin eine verpasste Chance zur Korrektur.

Der Schweizer Bauernverband SBV bedauert den Entscheid des Parlaments. Der Nationalrat habe die Chance verpasst, den sehr problematischen Entscheid des Bundesrates zum Schleppschlauchobligatorium zu korrigieren, schreibt er in einer Mitteilung.

Somit werde der Einsatz emissionsmindernder Ausbringverfahren ab 2022 obligatorisch. 

Negative Umwelteffekte

Trotz grosser Mehrheit im Ständerat und Empfehlung in der beratenden Nationalratskommission lehnte die Mehrheit des Nationalrates die Motion Hegglin ab. Diese schlug vor, den Einsatz solcher Gülle-Ausbringverfahren weiterhin finanziell zu unterstützen, ohne aber ein Obligatorium einzuführen. Das wäre für die Schweizer Bauernbetriebe und die Umwelt ein sinnvoller Entscheid gewesen, da der erzwungene Schleppschlaucheinsatz auch zu negativen Umwelteffekten führen kann, so der SBV.

Fehlende Rücksicht auf Praxiserfahrung

«Unterdessen wird rund 45 Prozent der Gülle emissionsarm ausgebracht, aufgrund der topographischen Verhältnisse sind maximal 70 Prozent möglich», schreibt der SBV. Vor allem grössere Talbetriebe seien umgestiegen. Bei kleineren Betrieben steigen die damit verbundenen Zusatzkosten und Betriebe mit Hanglagen müssen in Zukunft verschiedene Gülle-Systeme nutzen, was die Kosten zusätzlich in die Höhen treibt und unnötigerweise auch graue Energie von un-ausgelasteten Systemen verbraucht.

Ein Ausbringen der Gülle ausschliesslich über Lohnunternehmen berge die grosse Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet werden können, so der SBV weiter. Seien diese ungünstig,  weil es zu warm ist, dann erhöhen sich die Emissionen, was den positiven Effekt des Schleppschlauches wieder zunichtemacht. Der Effekt des Obligatoriums für die Umwelt sei somit fraglich.

Unverhältnismässige Kosten

Zudem sind die Maschinen der Lohnunternehmer oft schwerer und haben deshalb einen negativen Effekt auf die Bodenverdichtung. Ausnahmen für kleine Betriebe sind nicht vorgesehen, sondern müssen im Einzelfall aufgrund von Sicherheit, Zugänglichkeit und Platzverhältnisse definiert werden. Dieser komplexe Vollzug wird sich nur schwer umsetzen lassen und zu unverhältnismässigen Kosten führen.

Der SBV bedauert die fehlende Rücksicht auf die Erfahrungen der Praxis. Er ist nicht gegen den Schleppschlauch, sondern überzeugt, dass die Weiterführung des Anreizsystems der richtige Weg gewesen wäre, um das Ziel einer Reduktion der Emissionen zu erreichen.

Martin Rufer, Schweizerischer Bauernverband