Massnahmen im Bereich Kultur
Die Sicherung des Kulturschaffens und der Kulturinstitutionen ist in diesen Monaten ein wichtiges gesellschaftliches Signal und dient dem Erhalt der kulturellen Vielfalt im kulturell vielgestaltigen Kanton St.Gallen. Beschlossene gesamtwirtschaftliche Massnahmen, etwa im Bereich Kurzarbeit, lösen die aktuellen Schwierigkeiten von Kulturschaffenden und -betrieben nur ungenügend, zumal in dieser Branche bezüglich Arbeitsverhältnissen und Liquidität besondere Situationen bestehen. Deshalb spricht der Kanton 6,9 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen im Kultursektor, in Umsetzung und Ergänzung zur «Covid-Verordnung Kultur» des Bundes. Dieser Betrag wird durch den Bund verdoppelt, so dass rund 13,8 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen bzw. -institutionen und Kulturschaffende zur Verfügung stehen.
Diese Gelder sollen jeweils 80 Prozent des finanziellen Schadens decken, der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen aus der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen entsteht. Ergänzend dazu finanziert der Bund vollumfänglich Soforthilfen für Kulturschaffende und -unternehmen sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich in den Bereichen Musik und Theater (Chöre, Orchester, Theatervereine). Detailinformationen dazu sind zu finden unter: https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html
Notwendige rechtliche Anpassungen
In finanzieller Hinsicht fallen insbesondere Massnahmen im Bereich der Liquiditätshilfen ins Gewicht. Garantieerklärungen sind Eventualverbindlichkeiten und somit finanzrechtlich Ausgaben. Die Regierung limitiert diese Garantieerklärungen vorerst auf 40 Millionen Franken. Die Regierung wird hierzu eine dringliche Verordnung erlassen, die sofort angewendet werden kann. Anschliessend muss jedoch eine ordentliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Anzustreben ist, dass der Kantonsrat eine entsprechende Vorlage der Regierung in zwei Lesungen in der Maisession 2020 berät. Die Regierung wird dazu mit dem Präsidium des Kantonsrates das Vorgehen besprechen. Der Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
Für die übrigen Massnahmen - auch jene im Bereich der Kultur - braucht es keine Parlamentsvorlagen.
Finanzierung von Massnahmen aus dem besonderen Eigenkapital
Die Regierung rechnet damit, dass die Kosten der Bewältigung der Corona-Krise auf verschiedenen Ebenen sichtbar werden. Um den finanzpolitischen Spielraum dafür zu sichern, wird sie dem Kantonsrat beantragen, den Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals anzupassen und diesem die Sonderausschüttung der SNB für das Jahr 2019 in der Höhe von rund 80 Millionen Franken vollumfänglich zuzuweisen. Dafür muss der Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital (sGS 831.51) geändert werden.
Der entsprechende Nachtrag kann dem Kantonsrat in einer Sammelvorlage mit der gesetzlichen Grundlage betreffend zusätzliche Liquiditätshilfe in Härtefällen zugeleitet werden. Er untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum.
Allfällige Garantieleistungen, die der Kanton im Bereich der Härtefälle zu tragen hat, werden dem besonderen Eigenkapital belastet. Ebenso werden aus dem besonderen Eigenkapital die Mittel, die im Bereich Kultur zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eingesetzt werden, finanziert.
Ausblick
Aus dem besonderen Eigenkapital lassen sich auch weitere Kosten und Ausgaben finanzieren, die im Kontext der Bewältigung der Corona-Krise für den oder im Kanton anfallen. Dazu können allenfalls auch die weiteren Mittel aus dem besonderen Eigenkapital bezogen werden. Die Regierung wird die weitere Entwicklung eng verfolgen und dem Kantonsrat zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Vorlagen mit Ausgabenbeschlüssen unterbreiten. Letztere unterstehen je nach Höhe der Ausgaben dem fakultativen oder obligatorischen Finanzreferendum.
Die vorstehenden Massnahmen wirken rasch. Dies kann gewährleistet werden, indem das Unterstützungsprogramm des Bundes gezielt ergänzt und die Wirkung gestärkt wird und so keine Doppelspurigkeiten geschaffen werden. Ausserdem hat die Regierung im Laufe der letzten Woche intensive Gespräche mit den Banken geführt. Diese sind entsprechend vorbereitet. Die Regierung hat vorab in einer Telefonkonferenz auch eine Delegation der Finanzkommission über dieses Massnahmenpaket informiert.
Zusätzlich ist der Kantonshaushalt wie der Bundeshaushalt und die Haushalte der St.Galler Gemeinden solide aufgestellt, um die voraussichtlichen Belastungen (Mehrausgaben, Ertragsausfälle) stemmen zu können. Mit dem Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2019 wird das freie Eigenkapital weiter gestärkt. Mit der Zuweisung des ausserordentlichen Ertrags der SNB von rund 80 Millionen Franken kann das besondere Eigenkapital von rund 264 auf 344 Millionen Franken erhöht werden. Der Kanton ist daher auch in der Krise weiterhin handlungsfähig.
Die Sicherheitslage im Kanton St.Gallen ist gut
Die Sicherheitsbehörden des Kantons St.Gallen dürfen feststellen, dass die Massnahmen des Bundesrates - insbesondere das Verbot von Gruppen von mehr als fünf Personen - durch die Bevölkerung des Kantons St.Gallen grösstenteils korrekt eingehalten und gut umgesetzt werden. Die Kantonspolizei leistete seit dem Inkrafttreten rund 160 Einsätze, die im Zusammenhang mit den Verordnungen des Bundesrates stehen. Die Polizei greift dabei nicht gleich zum Bussenblock oder zu Verzeigungen, sondern sucht bei Fehlverhalten das Gespräch und die Überzeugung. Dies führt denn auch dazu, dass die meisten Personen, die von der Kantonspolizei zu korrektem Verhalten ermahnt werden mussten, für die Massnahmen Verständnis zeigten und sich dann auch an die Anweisungen der Polizei hielten. Nur eine einstellige Zahl von Ordnungsbussen gegen Uneinsichtige mussten bislang ausgestellt werden.
Die Kantonspolizei St.Gallen ist personell im Moment gut aufgestellt. Sie hat ihre Präsenz im öffentlichen Raum verstärkt. Dies soll neben der objektiven Sicherheit zu einem besseren Sicherheitsgefühl - d.h. zur subjektiven Sicherheit - bei der Bevölkerung beitragen. Die Krankheitsabwesenheiten in der Kantonspolizei bewegen sich im für die Jahreszeit üblichen Rahmen. Allerdings muss auch die Kantonspolizei mit einem Anstieg der Krankheitsabsenzen im Zusammenhang mit dem Coronavirus rechnen. Solange die Krankheitsfälle nicht massiv ansteigen, ist sie gut in der Lage, die anfallenden Einsätze zu bewältigen.
Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen sind einschneidend, und sie beeinträchtigen nicht nur den persönlichen Komfort unser gesellschaftliches Zusammenleben, sondern auch die persönliche Freiheit. Dass die Bevölkerung des Kantons St.Gallen derart verständnisvoll und gut mit diesen Einschränkungen umgeht, verdient einen grossen Dank. Es sind - worauf auch die Bundesbehörden in ihren Medienkonferenzen immer wieder hinweisen - nicht die Vorschriften und nicht deren Kontrolle und Strafandrohungen, sondern es ist das Verhalten von uns allen im öffentlichen und im privaten Raum, das die Ausbreitung des Coronavirus bremsen kann.